23.01.2018, 22:13
Bedeutet, dass nicht nur der Verbau einer neuen Batterie dem STG mitgeteilt werden muss, sondern zusätzlich auch der FA angepasst werden muss, wenn man es vernünftig machen will und möchte, dass das Auto die neue Kapazität auch ausnutzen kann. Wenn nur die neue Batterie im STG registriert wird, erfolgt die Ladung nur bis zu dem im FA eingetragenen Wert. Carly kann den FA z. B. nicht anpassen.
Anleitung: http://www.coding-expert.de/batterietaus...r-5er-7er/
Beim Verbau einer Batterie mit gleicher Kapazität reicht die Registrierung natürlich, eine Anpassung des FA ist nicht erforderlich.
Anleitung: http://www.coding-expert.de/batterietaus...r-5er-7er/
Beim Verbau einer Batterie mit gleicher Kapazität reicht die Registrierung natürlich, eine Anpassung des FA ist nicht erforderlich.