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Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Cooper S N18 - Neuer Motor - was ist zu beachten !
#21

Mal davon ausgehend das DarkSilverSurfer den Auftrag incl. der 1000€ Kosten "die er zu zahlen" hätte unterschrieben hat ...

... stellt sich mir folgende Frage: Kann sich der Händler - auch wenn er sich die gesetzliche Gewährleistung mit 1000 € bezahlen lässt - auf den unterschriebenen (verbindlichen?) Auftrag des Kunden berufen?


Wenn eindeutig nein ... würde ich auch keine müde Mark bezahlen.
Gibt es Anwälte hier im Forum?

Mein JCW
[Bild: sigpic31828.gif]  Liebe Grüße Peter
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#22

Ich wäre jedenfalls lieber vorsichtig mit manchen Ratschlägen. Einige hier schießen etwas übers Ziel hinaus. Es ist doch gar nicht gesichert, dass er einen Anspruch auf einen kompletten neuen Motor hat. Vielleicht hätte er sich auch mit einer Reparaturlösung zufrieden geben müssen. Nun hat man sich auf eine konsequente - und damit enorm teure - Lösung geeignigt. Der Händler - mglw. mit Kulanzunterstützung durch BMW - trägt rund 10 Mille, der Käufer steuert 1 Mille bei. Ich weiß wirklich nicht, was daran unfair sein soll. Das ist zum Vorteil des Kunden.

Solche Sprüche wie "ich würde dem zeigen wo's lang geht", "ich würde keinen Cent zahlen" oder "geht gar nicht, da würde ich den Lauten machen" kommen nicht selten von Leuten, die sich selbst gar nichts trauen. Vor allem aber erweisen sie dem TE einen Bärendienst, denn ein guter Rat sieht anders aus. Nix für ungut. Pfeifen
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#23

Schon recht.
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#24

Also um etwas Klarheit zu schaffen....., der Deal ist mit dem BMW Autohaus wo ich den Mini gekauft habe....., alles andere wäre ja etwas schwierig denke ich. Der Auftrag über Wechsel des Kettenspanner etc. ging an ein anderes BMW AH, die dann festgestellt haben das die Kette Überlange hat.

Dann hat alles seinen Lauf genommen ......

Und was die 1.000,-€ und das neue Triebwerk angeht....., hätte das Autohaus das Recht gehabt ein Austausch Motor mit ähnlicher KM einzubauen, was mir ehrlich gesagt nicht so zusagen würde. Den mit dem Austausch Motor hätte ich nur noch die Händler Gewährleistung bis 07/19, und mit dem neuen Motor habe ich eine 2 Jahres Garantie - ergo bis 10/20.
Was wenn ich wie ich in der Schule gelernt habe, dezent besser ist !!!

Und in Anbetracht dessen, das mich der Kettenspannen und die Prüfung der Kette eh Schon 350,- gekostet hätte, denke ich das ich im Verhältnis gesehen für die 700,-€ mehr (wobei hier auch div. Flüssigkeiten und Getriebe Öl gewechselt werden) besser dran bin.

Und Unterschrieben habe ich auch noch nichts da ich mir alles in Ruhe ansehen werde. Das unter Vorbehalt bezahlt wird kenn ich zwar nicht so, aber klingt Interessant, viellicht mach ich das dann immer so.

Natürlich hat hier jeder seine eigene Meinung (GUT so), aber nachdem ich weder ein Bastler noch Schrauber bin, ist das definitiv die bessere Wahl für MICH auch wenn ich ungern das Geld bezahle.

Sodala, ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit schaffen.
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#25

Unabhängig von der rechtlichen Seite: Wenn du nicht das Gefühl hast, über den Tisch gezogen worden zu sein, wunderbar!

Das Autohaus wird seinen Schnitt gemacht haben und du bist zufrieden, sehr gut. Top
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#26

Na das stet außer frage, denke das AH macht immer seinen Schnitt !

Aber der Punkt mit das mit dem " unter Vorbehalt bezahlt " ist ein guter Tipp, danke chevini Top , werde diesbezüglich mein Glück versuchen.

Mal sehen was noch alles passiert, noch habe ich den Kleinen nicht zurück und bezahlt ist ja auch noch nichts.

Falls gewünscht halte ich euch weiter auf dem Laufenden, den dafür ist ja das Forum da oder Lol Top


Yeah!
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#27

ichweißeswirklichnicht schrieb:Ich wäre jedenfalls lieber vorsichtig mit manchen Ratschlägen. Einige hier schießen etwas übers Ziel hinaus. Es ist doch gar nicht gesichert, dass er einen Anspruch auf einen kompletten neuen Motor hat. Vielleicht hätte er sich auch mit einer Reparaturlösung zufrieden geben müssen. Nun hat man sich auf eine konsequente - und damit enorm teure - Lösung geeignigt. Der Händler - mglw. mit Kulanzunterstützung durch BMW - trägt rund 10 Mille, der Käufer steuert 1 Mille bei. Ich weiß wirklich nicht, was daran unfair sein soll. Das ist zum Vorteil des Kunden.

Solche Sprüche wie "ich würde dem zeigen wo's lang geht", "ich würde keinen Cent zahlen" oder "geht gar nicht, da würde ich den Lauten machen" kommen nicht selten von Leuten, die sich selbst gar nichts trauen. Vor allem aber erweisen sie dem TE einen Bärendienst, denn ein guter Rat sieht anders aus. Nix für ungut. Pfeifen

Komplett unqualifiziert! Top


DarkSilverSurfer schrieb:Na das stet außer frage, denke das AH macht immer seinen Schnitt !

Aber der Punkt mit das mit dem " unter Vorbehalt bezahlt " ist ein guter Tipp, danke chevini Top , werde diesbezüglich mein Glück versuchen.

Mal sehen was noch alles passiert, noch habe ich den Kleinen nicht zurück und bezahlt ist ja auch noch nichts.

Falls gewünscht halte ich euch weiter auf dem Laufenden, den dafür ist ja das Forum da oder Lol Top

Yeah!

Nichts zu danken! Top

Ich habe noch immer das Gefühl (aufgrund Deiner Nachfragen und Skepsis), dass Du die Situation nicht so richtig einschätzen kannst (ist kein Vorwurf!), was genau vorgeht und wie mit Dir seitens des Verkäufers umgegangen wird. Ich glaube, das Problem anhand Deiner Ausführungen verstanden zu haben und kann Dir die beiden Varianten (nur unter der Annahme zutreffend, dass der Garantievertrag in Anspruch genommen wird!) zum besseren Verständnis noch einmal erklären.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nur Anregungen gebe oder Ideen äußere, die ich in vergleichbarer Lage selbst durchführen würde, um obigem Schlauberger schon im Ansatz den Wind aus den Segeln zu nehmen. Pfeifen

Du hast den Mini gebraucht gekauft, dazu eine separate Garantie für Schäden am Auto abgeschlossen (Umfang in den Versicherungsbedingungen / dem Kleingedruckten, wahrscheinlich mit Selbstbeteiligung). Das Autohaus hat grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Gewährleistungspflicht zu erfüllen. D. h., dass es Mängel am Fahrzeug (hier nach 3 Monaten) auf eigene Kosten beseitigen muss. Dabei ist ihm überlassen, wie und was es repariert. Das Auto muss hinterher einwand- und fehlerfrei fahren.

Im Schadensfall ist nur dieses Autohaus Dein Ansprechpartner. Nach dem Umweg über das andere ist Dein Mini nun dort gelandet, was so korrekt ist. Normal wäre jetzt der Ablauf a), das Autohaus hat jedoch b) gewählt. Inwiefern Du dem zugestimmt hast, weiß ich nicht!

a) Das Autohaus hat aufgrund seiner Gewährleistung die gesamten Reparaturkosten (Material und Arbeitsaufwand) zu tragen. Im Klartext: ein wirtschaftlich deutliches Minusgeschäft!
Du hast dabei selbst nichts zu bezahlen.

b) Der abgeschlossene Garantievertrag wird in Anspruch genommen. Der komplette Schaden wird von der Versicherung beglichen. Das Autohaus baut (großzügig) einen neuen Motor ein, verdient am Motor plus sämtlichen Materialien, hat einen lukrativen Werkstattauftrag und bekommt den gesamten Arbeitsaufwand erstattet. Im Klartext: ein tolles Geschäft mit ordentlichem Gewinn!
Auf welcher Basis Du mit € 1.000,- zur Kasse gebeten wirst, erschließt sich mir nicht. Vielleicht ist es die Selbstbeteiligung des Garantievertrags?

Bei diesem Vergleich sollte Dir einleuchten, warum sich das Autohaus für b) entschieden hat. Es ist das reine wirtschaftliche Eigeninteresse, obwohl a) der normale, richtige Ablauf gewesen wäre.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas auf die Sprünge helfen und die Augen öffnen. Die Entscheidung, was Du für die bessere Lösung hältst, liegt bei Dir. Wenn meine Vermutung stimmt, würde ich an Deiner Stelle auf Streichung Deines Anteils bestehen (bei Gewährleistung hast/hättest Du auch nichts zu zahlen!), da das Autohaus ein Minus in ein dickes Plus gewandelt hat!

Mich würde noch sehr interessieren: Wie hat sich das Autohaus eigentlich zu seiner Gewährleistungspflicht geäußert und wie passt die aus deren Sicht mit der geforderten Zahlung zusammen? Head Scratch
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#28

DarkSilverSurfer schrieb:Falls gewünscht halte ich euch weiter auf dem Laufenden, den dafür ist ja das Forum da oder Lol Top
Yeah!

Nicken Daumen hoch

R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung "Vier Briten in Bayern"

Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur" Party 02
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#29

chevini schrieb:... Mich würde noch sehr interessieren: Wie hat sich das Autohaus eigentlich zu seiner Gewährleistungspflicht geäußert und wie passt die aus deren Sicht mit der geforderten Zahlung zusammen? Head Scratch

Den meisten Mitarbeitern im Autohaus wird der Unterschied nicht bekannt sein. Für die meisten Kunden gilt das im Übrigen meiner Erfahrung nach ebenso.
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#30

Zitat:Komplett unqualifiziert!
Danke, dito! Top


Und da es dir offensichtlich völlig entgangen ist: Den Schlauberger hast du bereits selbst gegeben.



Einfach klasse, manche können die Tatsachen verdrehen, dass es eine wahre Wonne ist. Glaubst du wirklich, das merkt keiner?


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