14.12.2018, 14:18
ichweißeswirklichnicht schrieb:Der Begriff "Tagfahrlichtschaltung" bei den Mini R-Modellen (und den BMW-Modellen derselben Baujahre) meint, dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren wird. Es ist kein echtes Tagfahrlicht mit separaten dafür optimierten Leuchten. Ich finde es deshalb wenig sinnvoll, oder im Klartext, es ist Verarsche.
Wenn es so ist, wie du sagst, dann ist es definitiv Verarsche.
Was mich aber stutzig macht ist, dass im Handbuch steht...Bei Schaltung 1 (was Standlicht bedeutet) ist das Tagfahrlicht immer ein geschaltet. Aber Standlicht ist ja kein Tagfahrlicht und laut StVO allein als Beleuchtung während der Fahrt nicht erlaubt. Also kann schon mal was nicht stimmen. Bei Stellung 1 ist aber dann definitiv nur Standlicht eingeschaltet und Nix anderes. Ansonsten wäre ja Stellung 1 und 2 identisch, wenn das Tagfahrlicht gleich Abblendlicht wäre
näheres ist soweit ich weiß nicht beschrieben