27.12.2018, 12:55
Kleines Update:
Habe mich heute mit meinen Anwalt kurzgeschlossen und ihm die Sache geschildert,nach seiner Aussage ist das Recht in diesem Fall zu 100% auf meiner Seite.
Da wie bereits angenommen ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen darf und der Mangel aufgrund des kurzen Zeitraumes bereits beim Kauf bestanden hatte.
Nächster Schritt ist nun ein freundliches Schreiben vom Anwalt.
Habe mich heute mit meinen Anwalt kurzgeschlossen und ihm die Sache geschildert,nach seiner Aussage ist das Recht in diesem Fall zu 100% auf meiner Seite.
Da wie bereits angenommen ein Händler die Gewährleistung nicht ausschließen darf und der Mangel aufgrund des kurzen Zeitraumes bereits beim Kauf bestanden hatte.
Nächster Schritt ist nun ein freundliches Schreiben vom Anwalt.