26.06.2019, 08:40
(26.06.2019, 08:22)Vorti schrieb: Wenn die DP einen zugelassenen Kat hat, sollte das kein Problem sein. Bei der Sofware, welche ja deiner Aussage nach nicht Eintragungsfähig ist, geht das Risiko auf dich.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine US-Amerikanische Firma sich die Mühe macht einen Kat mit E-Prüfnummer in Ihre Downpipe zu verbauen ?!
Außerdem glaube ich nicht, dass selbst wenn die Software eingetragen wäre, das auch in Kombination mit einer x-belibig nachgerüsteten Downpipe gelten würde....
Ich selbst hatte beim r53 Spaß mit einer für Serienfahrzeuge EG-Zugelassenen BN-Pipes Auspuffanlage in Verbindung mit einer eingetragenen Leistungssteigerung von Digi-tec.
Das unüberwindbare Hindernis war, dass der Auspuff nur bis 120kW zugelassen war, Digi-tec aber 140 kW Leistung eingetragen hatte. Ganz großes Tennis damals
Was ich damit sagen möchte, dass es nicht automatisch legal ist, wenn man einzeln zugelassene Teile miteinander kombiniert.