29.07.2019, 11:54
Das hat doch auch niemand bestritten. Du hast bezahlt, Langer hat geliefert. Nunmehr hast Du die Lieferung als mängelbehaftet reklamiert und er ist zur Nachbesserung durch Ersatzlieferung (oder, falls das nicht möglich ist, Rückserstattung des Kaufbetrages) verpflichtet. Vorher hat der Händler aber nun mal das Recht, Deine Reklamation auf deren Begründetheit zu prüfen. Ob das nun ein Zeichen von Misstrauen oder Vorsicht ist ändert nichts an der Rechtslage. Wird sich aber sicher auch so (oder sinngemäß) in den AGB´s des Verkäufers wiederfinden. Und wird genau so von allen Online-Händlern, mit denen ich seit annähernd 20 Jahren im Privat-, und Geschäftskundenbereich zu tun hatte, gehandhabt.
Deinen Vorwurf des mangelnden Servicegedankens würde ich verstehen wenn Du schon seit Längerem Bestandskunde bei Langer bist, ansonsten ist das nun mal nichts anderes als ein allgemein übliches Vorgehen im Falle einer Reklamation.
Deinen Vorwurf des mangelnden Servicegedankens würde ich verstehen wenn Du schon seit Längerem Bestandskunde bei Langer bist, ansonsten ist das nun mal nichts anderes als ein allgemein übliches Vorgehen im Falle einer Reklamation.