31.10.2019, 01:34
(30.10.2019, 09:57)Boonzay schrieb: Ist oftmals ein Trick von Händlern die Gewährleistungs- Gebrauchtwagen-Garantie zu umgehen, muss nichts heißen. Man könnte ja mal fragen ob er bereit ist eine Gebrauchtwagen Garantie zu verkaufen, kostet zwar Geld aber würde etwas mehr Absicherung bringen.
Ansonsten Verhandlungen immer und nur mit dem "echten" Verkäufer.
Wenn hier die Chemie stimmt.
Im Kundenauftrag zu verkaufen ist völlig legal und nicht zu beanstanden, jedoch wird von Händlern auf die damit verbundene Rechtslage mit erheblichen Konsequenzen im Schadensfall nur ganz selten hingewiesen. Oft wird den weniger informierten Käufern dieser Sachverhalt eher untergejubelt und erst bei späteren Problemen/Reklamationen folgt das böse Erwachen, wenn keine Gewährleistung existiert.
Die meisten Gebrauchtwagengarantien taugen nichts (steht im Kleingedruckten!) und was soll eine Garantie bei einem 11 Jahre alten Auto mit über 200.000 km noch leisten/absichern? Die kostet nur unnötig, da die meisten Schäden ausgeschlossen sein dürften.
Bei einem Händlerverkauf im Kundenauftrag sind Verhandlungen mit dem "echten" Verkäufer wohl eher Wunschdenken und recht realitätsfremd. Ein Verkäufer gibt ja gerade sein Fahrzeug zu einem Händler, um sich um nichts kümmern zu müssen, denn sonst könnte er den Verkauf gleich selbst machen und würde die Provision sparen. Seine Begeisterung dürfte sich somit in Grenzen halten, wenn er sich mit Kaufinteressenten beschäftigen soll.