10.07.2020, 17:48
(10.07.2020, 11:50)Discoverfun schrieb: Hallo, Ich habe die Firma aber die sitzt in Italien und da ich nicht italienisch kann, werde ich problem haben mit Erklärung und Rückversand,obwohl
der Deutsche Anbieter gibt 2 Jahre Garantie und 14 tage Rückgaberecht aber wenn er nicht reagiert, sehe ich keine Möglichkeit es zurück zu schicken.
Der Kabelbaum passt und dazu habe ich einen Bypassstecker bekommen, mit dem konnte ich den Anschluß auf Richtigkeit überprüfen, aber das
Modul funktioniert nicht, vermutlich habe ich ein Modul mit falscher Software bekommen.
Mit wem hast Du den Kaufvertrag? Das ist der einzige, der Dich interessiert. Ich würde mich nicht auf irgendwelche Garantiebedingungen des "Herstellers" einlassen, erst recht nicht wenn der im Ausland sitzt. Das Fernabsatzgesetz (welches dem Käufer eine 14-tägige Widerspruchsfrist einräumt) kannst Du nicht mehr in Anspruch nehmen, da Du das Produkt über die in einem Ladengeschäft üblicherweise mögliche Besichtigung/Probe hinaus verwendet hast (nämlich in deinem Auto verbaut hast).
Was Du aber machen kannst, ist auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen. Dies beinhaltet sämtliche beworbene Eigenschaften und somit auch das Funktionieren deines Autos. Sollte der Motor durch den Einsatz des Chips einen Schaden abbekommen haben, kannst du zusätzlich Schadenersatz fordern. Setz dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen zur Erfüllung des Kaufvertrags und drohe an, anderweitig vom Vertrag zurück zu treten. Im gleichen Schreiben würde ich hinzufügen, dass die defekte Ware zur Abholung zur Verfügung steht, bzw. mir ein Versandgutschein innerhalb von 7 Tagen zukommen muss, damit ich das damit bestückte Paket bei einer Postfiliale aufgebe.
Das alles basiert selbstverständlich darauf, dass dein Vertragspartner eindeutig und greifbar ist (siehe Alfhumway's Ansatz) und Du keine Formfehler begehst. Trifft dies nicht zu, bin ich bei Kurare.
Georgios