22.08.2022, 19:47
(21.08.2022, 16:06)daffy_duck schrieb: Wenn Tagfahrlicht = normales Abblendlicht, dann ist es a) erlaubt und b) auch möglich.
Ein fähiger Codierer macht Dir das in 5 Minuten.
OT und nur zu meinem Verständnis:
Wenn Tagfahrlicht = normales Abblendlicht, dann ist der einzige Unterschied zwischen Kodieren und einfach Abblendlicht permanent eingeschaltet lassen, dass im ersten Fall die Außenbeleuchtung (inkl. Abblendlicht) erst bei "Zündung ein" an ist und im zweiten Fall bereits beim Aufschließen. Korrekt?
Georgios