24.08.2022, 09:16
Nach §49a Satz 5 Punkt 5 StVZO ist es nicht verboten.
Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass es verboten sei.
Ich habe lediglich aufgezeigt, dass die ECE R87 und die Schaltung mit "echtem" Abblendlicht zwei vollkommen unterschiedliche Zwecke verfolgen und die Pflicht zum Abblendlicht schon deutlich älter ist als die Empfehlung zum Tagfahrlicht.
Von daher ist es mir ein Rätsel, warum Du ausgerechnet meinen Post zitierst und und Deine Antwort auch noch suggeriert, ich hätte irgendwo behauptet dass das verboten sei. Ich habe lediglich angemerkt, dass die von mir selbst in meinem eigenen Auto nachträglich aktivierte Schaltung des gedimmten Fernlichts als sogenanntes amerikanisches Tagfahrlicht im Rechtsraum der EU nicht zulässig ist.
Funfact:
Seit 2011 sind Tagfahrleuchten EU-weit an neu zugelassenen Autos vorgeschrieben.
In Deutschland gibt es aber immer noch keine Pflicht, dieses Tagfahrlicht auch zu benutzen.
Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass es verboten sei.
Ich habe lediglich aufgezeigt, dass die ECE R87 und die Schaltung mit "echtem" Abblendlicht zwei vollkommen unterschiedliche Zwecke verfolgen und die Pflicht zum Abblendlicht schon deutlich älter ist als die Empfehlung zum Tagfahrlicht.
Von daher ist es mir ein Rätsel, warum Du ausgerechnet meinen Post zitierst und und Deine Antwort auch noch suggeriert, ich hätte irgendwo behauptet dass das verboten sei. Ich habe lediglich angemerkt, dass die von mir selbst in meinem eigenen Auto nachträglich aktivierte Schaltung des gedimmten Fernlichts als sogenanntes amerikanisches Tagfahrlicht im Rechtsraum der EU nicht zulässig ist.
Funfact:
Seit 2011 sind Tagfahrleuchten EU-weit an neu zugelassenen Autos vorgeschrieben.
In Deutschland gibt es aber immer noch keine Pflicht, dieses Tagfahrlicht auch zu benutzen.