24.08.2022, 15:11
(24.08.2022, 08:38)black_hawk schrieb: Bei meinem neuen BMW BJ. 2021 kann ich die hinteren Leuchten bei Tagfahrlicht in den Einstellungen aktivieren. Scheint also nicht verboten zu sein.
Ich behaupte rein gar nichts zur Verbotenheit von Rückleuchten zu
TFL - keine Ahnung. Aber mal abgesehen davon, dass es darf als sicher
gelten, ob die Möglichkeit inoffiziell machbar ist, es codieren zu können,
das beweist noch gar nichts ob es auch legal. Nur weil es technisch geht
darf man es noch lange nicht. Die Software bietet bspw. Möglichkeiten
auch für andere Länder. Dass man es im Bereich der ECE darf, das ist
eine ganz andere Sache.
Aber mir persönlich geht es um was anderes: Was genau ist der Sinn
von Rücklicht mit (echtem) TFL? Man kann TFL sowieso nur bei guter
Sicht und hellem Umgebungslicht. Wenn es regnet, wenn Nebel besteht,
oder bei Dämmerung, in der Nacht oder innerhalb von Tunneln oder auch
in einem Parkhaus, dann muss man sowieso das Abblendlicht einschalten,
und dann ist das Rücklicht automatisch sowieso dabei.
Wer übersieht denn am hellichten Tag ein vor ihm fahrendes Auto? Wer so
pennt, dem werden auch keine brennende Rückleuchten helfen.
Mir kommt es etwas vor als wenn jemand ein Problem lösen möchte, wo
es gar keins gibt.
@daffy_duck: Danke für deinen Vorschlag. Hab Xenon, damit ist gedimmt
nach "US-Vorbild" keine Option. Und da das Standlicht tagsüber zu schwach
ist bleiben die NSW (mal abgesehen von der TFL-LED orig. Mini). Natürlich
auch illegal, aber höher gedreht ist der Effekt sehr sehr ähnlich wie echtes
legales TFL. Dabei die Rückleuchten aus zu haben wäre toll, gerne auch
ohne Standlicht. Ich fürchte es wird nicht mit Codieren zu machen sein.
Zugegebenermaßen, ich habe auch ein Bisschen ein Problem lösen zu wollen,
wo es (fast) gar keins gibt. Ich behaupte hingegen, hier erhöht sich tatsächlich
die Sicherheit. Sonst gäbe es sowieso kein (echtes) TFL (d.h. nur vorne).
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