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kann man herausfinden ob es sich bei meinem mini um ein ehemaliges mietfahrzeug hande
#11

was man leider bei meinem Kleinen an 1-2 Stellen sieht oder merkt Wink wobei ... eigentlich sieht er aus wie ausm Ei gepellt Big Grin
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#12

Das kann man aber bei jedem Gebrauchten haben :!:
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#13

mein problem ist das er mitlerweile mehr in der werkstatt steht als bei mit zuhause und er wurde mir als gebrauchtwagen verkauft könnte ich dem händler nachweisen das er ihn als mietwagen genutzt hatt könnte ich ihn evtl davon überzeugen ihn zurück zu nehmen

ICH FAHRE MINI !!!!!
UND DAS IST GUT SO!!!!!!!!!
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#14

moment hat er ihn dir als gebrauchten Vorführwagen oder als Gebraucht verkauft?
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#15

Ich schiebe das mal hier hin.
Das hat ja nicht unbedingt nur was mit dem Antrieb zu tun. Zwinkern

arrived
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#16

wurde als gebrauchtwagen verkauft
erster halter war der bmw händler

ICH FAHRE MINI !!!!!
UND DAS IST GUT SO!!!!!!!!!
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#17

Also ein Vorführwagen.
Mit diesen werden halt ab und an Probefahrten gemacht.
Den Unterschied zwischen Leihfahrzeug und Probefahrt-Vorführer sehe ich eigentlich nicht.

Kannst Du dich nicht anders mit dem Händler einigen? So glaub ich nicht dass das was wird.
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#18

er war ein 13 monate alt und hatte 15000 km ist mir erst aufgefallen als ich den brief von der bank bekommen habe und das ich immer bei werkstatt besuch einen vorfürwagen als leihwagen mit mietvertrag bekamm aber es sind immer neue sachen kaputt

ICH FAHRE MINI !!!!!
UND DAS IST GUT SO!!!!!!!!!
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#19

Ich habe meinen MOD auch als Vorführwagen gekauft. Ca. 1 Jahr alt und mit knapp 19000 km Laufleistung. Der Händler hat mich extra drauf hingewiesen, dass das Fahrzeug im Kaufvertrag NICHT als Mietfahrzeug ausgewiesen wird und ich mich vor solchen Mietfahrzeugen hüten solle, da der Wiederverkaufswert deutlich geringer ist.

Also gehe ich davon aus, dass es normal ist, einen Vorführwagen nicht als Mietfahrzeug zu deklarieren. Ob sie den dann trotzdem mal vermietet haben ist an der Stelle nicht relevant, fürchte ich... :|

Daher scheint es mir hier auch angebrachter, über die nicht-behobene-Mängel-Schiene versuchen, eine Wandlung zu erzielen!
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#20

AFAIK ist es so, das nicht jeder vorführwagen zur Vermietung benutzt werden darf, weil für ein Mietauto andere Steuersätze bezahlt werden müssen.
Wo jetzt aber der Unterschied zwischen vermieten und "zum Probefahren ausleihen" ist, kann ich Dir so genau auch nicht sagen. Eventuell der Mietvertrag und/oder die Bezahlung dafür.

Also sollte man einen Mietwagen schon nachträglich identifizieren können (Ist es nicht sogar so, das man ein Auto sogar zulässt als "KFZ OHNE Vermietung"??).

Helfen wird Dir das aber vermutlich bei Deiner Argumentation nicht unbedingt.

Lebe lange und in Frieden
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