Leasing Ende - Druckversion
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RE: Leasing Ende -
daffy_duck - 22.01.2020
...genau da ist ja das Problem, der "übliche Rahmen" wird ja immer wieder von den beteiligten Parteien anders interpretiert.
RE: Leasing Ende -
zeke - 22.01.2020
(22.01.2020, 19:06)daffy_duck schrieb: ...genau da ist ja das Problem, der "übliche Rahmen" wird ja immer wieder von den beteiligten Parteien anders interpretiert.
Das stimmt. Vorteil für den Leasingnehmer: die Beweislast liegt beim Leasinggeber. Er muss dem Leasingnehmer nachweisen, dass Beschädigungen über das übliche Maß hinausgehen.
RE: Leasing Ende -
chevini - 22.01.2020
(22.01.2020, 19:21)zeke schrieb: ... Vorteil für den Leasingnehmer: die Beweislast liegt beim Leasinggeber. Er muss dem Leasingnehmer nachweisen, dass Beschädigungen über das übliche Maß hinausgehen.
Na ja, Theorie und Praxis, da liegen Welten dazwischen !!!
Einen Vorteil sehe ich nicht, denn der Leasinggeber sagt: "Wir bestimmen den Restwert mit dem Betrag X und entsprechend wird ver-/abgerechnet". Protest vom Leasingnehmer oder die Auflistung von Gesetzen, Paragraphen, Gerichtsurteilen o. ä. helfen da sehr selten und wenn man sich ungerecht behandelt fühlt bedeutet das, dass nur der Gang zum Anwalt bleibt, den man sich eigentlich ersparen möchte.
RE: Leasing Ende -
chevini - 22.01.2020
(22.01.2020, 16:05)sfo78 schrieb: Nun ja, also alles darf der Händler ja nicht bemängeln...man nutzt das Fahrzeug ja und zahlt dafür ja die Rate
...
Richtig! Ich bezog mich mit meinem Beitrag #7 nur auf den technischen Aspekt, nicht auf den wirtschaftlichen. Die Bandbreite für Streit ist dort riesengroß und fällt meist zum Nachteil des Leasingnehmers aus.
RE: Leasing Ende -
sfo78 - 22.01.2020
Ja, genau das meinte ich

...danke dir!
RE: Leasing Ende -
Boonzay - 23.01.2020
Das gehört gar nicht hier hin. Die Frage wurde bereits beantwortet und was jetzt dazu kommt sind wieder einmal irgendwelche persönliche Meinungen Eindrücke. Die mit der Realität nur indirekt was zu tun haben.
Aber man kann gerne einen Thread aufmachen wo dann einzelne
AGB´s der Leasing Gesellschaften diskutiert werden dürfen.
Ich verlease sicherlich keine 100 Auto´s im Jahr darf und mache den Job aber schein seit knapp 15 Jahren ( Ok. Für MINI u. BMW), da bilde ich mir etwas Erfahrung und Wissen ein.