Zitat:Frage an den Juristen (Kadi - jetzt wird die Namensgebung transparent
): ist das vom Datum her neuere Urteil des OLG KA dann dem von Dir/Deiner Versicherung angeführten Urteil des BGH übergeordenet, bzw. revidiert es? Wer trumpft hier wen?
Grundsätzlich ist der BGH der "Joker" und sticht damit Urteile von anderen Gerichten aus.
Das von dir genannte Urteil bezieht sich allerdings, wie du schon schreibst, nur auf Tourifahrten. Ist nicht auf die GLP übertragbar.
Allerdings ist das alte (von mir oben zitierte) Urteil meiner Ansicht nach auch nicht auf "unsere" GLP übertragbar.
Dort ging es um eine Gleichmäßigkeitsprüfung auf dem HHR. Die Regularien waren also andere.
Fahrzeit 20min. Innerhalb dessen musste eine Runde der Setzzeit möglichst nahe kommen. So weit wie bei der GLP auf der NS.
Jetzt aber der Haken:
Erreichen mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl gewinnt derjenige, der die niedrigere Rundenzeit gefahren hat. Somit ist die "Höchstgeschwindigkeit" doch entscheidend (so der BGH).
Daneben stellten die Richter darauf ab, dass nur 20min zur Verfügung stehen und die Teilnehmer somit möglichst schnell fahren müssen, um eine möglichst hohe Rundenzahl zu erreichen (was ja die Siegwahrscheinlichkeit auch wieder erhöht, da man mehr Bestätigungsrunden fahren kann).
Diese beiden Punkte treffen aber auf die GLP/NS gerade NICHT zu. Daher kann die Versicherung auch nicht dieses Urteil heranziehen, um den Versicherungsschutz zu versagen. Hat sie in meinem Fall aber trotzdem getan.
Daher werde ich nun wieder Briefchen schreiben und sie auf ihre fehlerhafte Rechtsauffassung hinweisen müssen.
Einige GLPler haben sich ja von ihrer Versicherung bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz besteht. Das ist definitiv die sicherste Variante. Hat bei mir nur leider nicht funktioniert.
Werde euch auf dem Laufenden halten.
Gruß Karsten