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So ein Scheiss, echt ur mühsam..
Unbedenklichkeitsbestätigung bekommst du nur vom BMW in Salzburg, oder? Wurde mir zumindest so gesagt damals wegen den Felgen.
Ich hab jetzt dank Google doch ein TÜV Gutachten gefunden, allerdings ein Deutsches. Sonst passt alles genau.
Wenn das in Österreich nicht anerkannt wird weiss ich auch nicht weiter… die fleißgen Leute vom Amt haben jetzt für heute auch schon zu (15:30).
Wegen dem Händler: Ich hab den Kit selbst billig in UK bestellt und beim lokalen Händler nur einbauen lassen.
Das hat ihnen sowieso nicht gefallen weil sie natürlich gern selbst das Geschäft mit dem Kit gemacht hätten… daraus erklärt sich dann für mich ihre Hilfsbereitschaft.
moep schrieb:Wegen dem Händler: Ich hab den Kit selbst billig in UK bestellt und beim lokalen Händler nur einbauen lassen.
Das hat ihnen sowieso nicht gefallen weil sie natürlich gern selbst das Geschäft mit dem Kit gemacht hätten… daraus erklärt sich dann für mich ihre Hilfsbereitschaft.
aaachsoooooo
Dachte, du hast es direkt beim Händler gekauft
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moep schrieb:Also das mit dem ur mühsam kannst laut sagen.
Ich hab jetzt dank Google doch ein TÜV Gutachten gefunden, allerdings ein Deutsches. Sonst passt alles genau.
Wenn das in Österreich nicht anerkannt wird weiss ich auch nicht weiter… die fleißgen Leute vom Amt haben jetzt für heute auch schon zu (15:30).
Hast einen Kontakt von der Landesreg.?
Falls ja schick's vorher per Mail hin ob's passt, damit du dir den Weg sparen kannst falls es nicht passt
Haben wir bei unserer Abgasanlage auch so gemacht.
Moep, gibts schon was neues?
Ich hätte auch mal ne Frage!
Ghostrider verkauft einen ESD mit VSD von Supersprint. Klang sollte ganz gut sein Meine Frage: Wenn ein Teil ABE hat, kann man es anbauen ohne typisieren zu fahren, oder? In diesem Fall haben beide Teile ABE, gilt das auch damit oder kann mir da die Pozilei etwas anhängen?
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Beim Anbringen von "Auspuffblenden", die den Endrohrdurchmesser nicht verändern, ist lediglich die fachgerechte Montage zu berücksichtigen. Dies erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Anschweißen eines derartigen Bauteils eine unzulässige Änderung darstellt.
b) Austausch des originalen Schalldämpfers durch einen anderen, EG - genehmigten Austausch - Schalldämpfer:
Die Verwendung solcher Komponenten erfordert keine Eintragung im Genehmigungsdokument, der Zulassungsbesitzer muss jedoch über den EG - Genehmigungsnachweis des Schalldämpfers verfügen, welcher sich auf den gegenständlichen Fahrzeugtyp bezieht.
Zu beachtende Punkte:
Schriftlicher Nachweis über EU-Typengenehmigung sollte mitgeführt, und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgewiesen werden. Der Nachweis muss das betreffende Fahrzeug mit dem betreffenden Motortyp und die Genehmigungsnummer, die auch am Schalldämpfer ersichtlich sein muss, beinhalten.
Hab gerade bei der MA46 angerufen. Wenn nur der ESD gewechselt wird (mit ABE) ist es nicht eintragungspflichtig. Bei VSD und ESD muss man zur MA46!, auch wenn beide Teile ABE haben + eventuell TÜV-Gutachten und auf alle Fälle Anbaubestätigung mitnehmen. Kostenpunkt: 39 Euro.
Nur ob ich durchkomme mit VSD und ESD? Ändern sich da nicht die Abgaswerte? Und vor allem die Lautstärke
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Viennalex schrieb:Ändern sich da nicht die Abgaswerte? Und vor allem die Lautstärke
Abgaswerte dürfen sich nicht ändern.
Lautstärke darf sich theoretisch auch nicht ändern. (Wird sich aber ändern )
Beides steht aber im Regelfall im Gutachten. Somit sollten sie eigentlich keines der beiden Dinge prüfen.
Blöd ist halt, dass du ihn wegen der Einbaubestätigung offiziell wo einbauen lassen musst.
Also nix mit selber machen.
Bez. Lautstärke kannst du ja schaun, dass er zur Sicherheit nicht warm ist.
Darum waren wir im Winter typisieren und haben in 1h vorher bei Minusgraden stehen lassen .
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