Hessenbub schrieb:Ok, dann jetzt mal ein ziemlich unklarer Klartext (und zwar einer aus München, den ich mir persönlich anhören musste).
Ich hatte eine Mail bzgl. der nicht vermerkten Anhängelast nach München gezündet.
Ich bekam dann zunächst von einem Mitarbeiter von dort telefonisch die Auskunft, daß das kein Problem sei, er würde sich darum kümmern.
Ich bekäme via E-Mail und auf dem Postweg die entsprechenden Unterlagen zugesandt.
Zwei Stunden später bekam ich von einem anderen Mini-Menschen (nein, nicht negativ gemeint) aus München nochmals einen Anruf.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, daß Mini für den F 56 keine Anhängerlast angibt, genehmigt oder einträgt (wie auch immer Mini sich da ausdrückte).
Grund sei der, daß
1. es dem Image des F 56 widersprechen würde, eine AHK anzubringen
2. (und das habe ich nicht so ganz verstanden) der Motor nicht für einen Anhängerbetrieb ausgelegt sei.
und dabei wollte ich nur meinen kleinen Anhänger (zGG 300 kg) zum Wegbringen von Gartenabfällen usw. benutzen.
Und wenn jetzt einer mit Komposthaufen anfängt ----> 
Danke für den Klartext!
Nun ist es ja noch etwas hin, bis die Gartenabfälle weggebracht werden müssen ...

... und somit auch Zeit, das Problem endgültig zu klären.
Offensichtlich weiß niemand richtig Bescheid. Ich möchte annehmen, dass die erste Auskunft richtig war, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass der F56 generell zu den "exklusiven Imageträgern von Mini" gehört und deshalb nicht mit einer AHK ausgerüstet werden darf. Beim JCW wäre es denkbar und dass es bei gewissen Fahrzeugmodellen aus Imagegründen wirklich so ist, hatte ich oben schon erwähnt. Wenn der Motor als Ausschlussargument angeführt wird, ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis von Mini zu ihrem eigenen Motor!
Ich persönlich halte nichts von dem Versuch, solche technischen Angelegenheiten per Mail oder Telefon zu regeln. Man weiß nie, bei welchem mehr oder eher weniger kompetenten Mitarbeiter man landet. Das Ergebnis meiner Bedenken hast Du gerade erlebt.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle einen Brief per Post zu BMW nach München (Kundeninfo- oder -service-Center o.ä.) schicken, in dem Du Deine Fahrzeugdaten und die Fahrzeug-Ident.-Nr. mitteilst und um eine Bestätigung über die zulässige Anhängelast bittest. Nur Deine Adresse, keine eMail und keine Telefonnummer mitteilen. Dann müssen sie schwarz auf weiß mit Briefkopf antworten und Du bekommst von der richtigen und kompetenten Stelle entweder die Bestätigung oder eine begründete Absage und weißt anschließend, woran Du bist. Ich habe gute Erfahrungen mit dieser Art der Kommunikation gemacht und sehe sie in Deinem Fall auch als einzige sinnvolle Möglichkeit an.