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Anzeige wegen Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr
#61

w0rl schrieb:@V8 Kanns sein, dass du Jurist bist oder so? Roter Teufel Hört sich auf jeden Fall äusserst durchdacht an! Cool

Ich denke, dass ein Problem bei der ganzen Geschichte übersehen worden ist. Ein 'Bekannter', der Rechtswissenschaften studiert, hat mir mal erzählt, dass in dieser "Aussage gegen Aussage" Geschichte der Kläger "Zeuge der Staatsanwaltschaft" sei und der Angeklagte Beschuldigter Zeuge wäre (oder so ähnlich). Das würde aber zwangsläufig heissen, dass seine Aussage einen etwas höheren 'Wahrheitswert' "genießt" und man sich somit nur aus der Klage entziehen kann, wenn man eine Gegenanklage laufen lässt, s.d. beide Zeugen der Staatsanwaltschaft sind!
Für das oben geschriebene kann ich nicht 100% garantieren, weil er noch nicht lange dran ist.
Dennoch würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, da 200€ für eine Sache die du gar nicht getan hast viel zu viel sind (ausser du zündest dir deine Zigaretten mit nem 50ziger an, dann wär mir das auch zu viel Stress).
Der Ansatz von V8 hört sich auf jeden fall brauchbar an Devil!
... also ab zum Anwalt! =)

Der Ansatz von V8 ist schon gut...bloß kann ich mit so einer krassen Story nach meiner ersten Anhörung nicht mehr kommen (sollte ja zu meiner vorherigen Aussage passen). Hab mir jedoch vorbehalten, ihn wegen Nötigung (Befahren der mittleren Spur und somit Behinderung des Verkehrs) sowie Beleidigung (er hat mir ja den Vogel gezeigt) ebenfalls anzuzeigen, was ich wahrscheinlich auch tun werde - obwohl ich es vollkommen idiotisch finde wegen so einem Dreck. Aber man wird ja fast dazu gezwungen. Augenrollen
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#62

w0rl schrieb:Ich denke, dass ein Problem bei der ganzen Geschichte übersehen worden ist. Ein 'Bekannter', der Rechtswissenschaften studiert, hat mir mal erzählt, dass in dieser "Aussage gegen Aussage" Geschichte der Kläger "Zeuge der Staatsanwaltschaft" sei und der Angeklagte Beschuldigter Zeuge wäre (oder so ähnlich). Das würde aber zwangsläufig heissen, dass seine Aussage einen etwas höheren 'Wahrheitswert' "genießt" und man sich somit nur aus der Klage entziehen kann, wenn man eine Gegenanklage laufen lässt, s.d. beide Zeugen der Staatsanwaltschaft sind!
Für das oben geschriebene kann ich nicht 100% garantieren, weil er noch nicht lange dran ist.

Da hat wohl jemand zu viele amerikanische Gerichtsfilme gesehen Pfeiff
Hierzulande kommt es bei Zeugenaussagen und den Einlassungen des Angeklagten einfach auf die Glaubwürdigkeit an. Wenn es widersprechende Aussagen gibt, dann ist es ausschlaggebend, wem der Richter mehr glaubt, und das hängt wieder davon ab, ob sich jemand in Widersprüche verwickelt oder herumeiert, wenn nachgefragt wird etc.

Aber wie gesagt, geh zum Anwalt, wenn der nur halbwegs was draufhat zerrißt er den Staatsanwalt in der Luft, 200 € sind bei der dünnen Beweislage echt ein Witz.

Cleverly disguised as a responsible adult He He
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#63

@w0rl: danke des lobes! bin aber kein jurist, habe nur einige als freundeMr. Orange .......und viel erfahrung!Zwinkern
leider ist es bei einer solchen person wie dieser "opa" die frage der schuld absolut unwichtig. wenn er wegen einer solchen kleinigkeit so ein riesentheater veranstaltet, ist er auf jeden fall davon überzeugt, dass er im recht ist und darüber hinaus bereit so weit zu gehen, bis der "schuldige " dafür bestraft wird.

Zitat:Das würde aber zwangsläufig heißen, dass seine Aussage einen etwas höheren 'Wahrheitswert' "genießt" und man sich somit nur aus der Klage entziehen kann, wenn man eine Gegenanklage laufen lässt, s.d. beide Zeugen der Staatsanwaltschaft sind!

.....in etwa das haben ja auch die polizisten gemeint mit ihrer aussage:
Zitat:kann es nicht sein das er sie sogar genötigt hat durch seine Fahrweise? Aber wir schreiben das dies sein kann und sie aber annehmen es war ein Fehlverhalten, auf das sie ihn dann hinweisen wollten. Sicher haben sie vergessen zu erwähnen, dass der Abstand sich zwar unter der gesetzlich geforderten halben Tachoanzeige in Metern bewegt - aber so 10 Meter waren es doch sicher im Baustellenbereich, oder? Und dem Tatvorwurf der Beleidigung sollten wir auch ausdrücklich widersprechen. Gut käme, wenn sie sich das Recht vorbehalten würden, Herrn Meyer anzuzeigen - es hier aber noch nicht tun

also daniellauxen, sie froh dass du versichert bist, besuche einen guten anwalt (die von der versicherung empfohlen, sind in der regel recht gut) und lass diesen sack bloß nicht recht-behalten! und falls dir 200,- nicht weh tun, dann kannst du sie immer noch spenden, deine freunde einladen oder tanken und erneut alte besserwisser verärgern....ooopsStumm

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#64

v8 schrieb:

also daniellauxen, sie froh dass du versichert bist, besuche einen guten anwalt (die von der versicherung empfohlen, sind in der regel recht gut) und lass diesen sack bloß nicht recht-behalten! und falls dir 200,- nicht weh tun, dann kannst du sie immer noch spenden, deine freunde einladen oder tanken und erneut alte besserwisser verärgern....ooopsStumm


Ich hoffe mal die Versicherung redet sich am Ende nicht wegen irgendwas raus...man kennt ja die fiesen Versicherungen. Peitsche

Also wenn ich da ohne Geldstrafe raus komme, sollten wir mal einen Trinken gehen! Party!! Da bin ich stark dafür... Devil!
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#65

....ich bin stark darinParty!! Top .....auf jeden fall drück ich dir die daumen!
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#66

Oder die 200 Euro für den "Sportgerätehalter" investieren. Pfeiff
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#67

Hey Leute...

...die Story geht weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft immernoch der Meinung war, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben sei und ich keine Lust auf einen Prozess hatte, hatte ich die 200 Euro überwiesen.

Jetzt kommt heute ein Brief von meiner Anwältin, dass mein Verkehrsrechtschutz die Anwaltsgebühren nicht übernimmt - Rechnung über knapp 500 Euro anbei. Begründung der Versicherung ist wohl, dass das Auto COC-VD136 nicht versichert sei, sondern nur das in den Unterlagen vermerkte Fahrzeug mit dem Kennzeichen COC-DN111. Den Wagen hatte ich damals bei Vertragsabschluss und fahre ihn nun schon seit bestimmt 4 Jahren nicht mehr...kann sich die Versicherung damit wirklich rausreden!? Motzen

Hab leider die Telefonnummer zu Hause und konnte noch nicht dort anrufen - glaube ich raste gleich aus am Telefon.
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#68

daniellauxen schrieb:Begründung der Versicherung ist wohl, dass das Auto COC-VD136 nicht versichert sei, sondern nur das in den Unterlagen vermerkte Fahrzeug mit dem Kennzeichen COC-DN111.
eek! ...ich hätte jetzt schwören können, dass Verkehrsrechtsschutz auf eine Person bezogen ist... Head Scratch

...wie z.B. hier auf die Schnelle ergoogelt...

...oder hier eine allgemeinere Seite...


[Bild: sigpic3048.gif]
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#69

kleinerSchelm schrieb:eek! ...ich hätte jetzt schwören können, dass Verkehrsrechtsschutz auf eine Person bezogen ist... Head Scratch
wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Hast du denn beim Fahrzeugwechsel auch die KFZ-Versicherung gewechselt und die Verkehrsrechtschutz nich?!

Ansonsten würde ich mal beim netten Versicherungsvertreteronkel anklopfen und fragen was der Quatsch denn soll.
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#70

cremi schrieb:wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Hast du denn beim Fahrzeugwechsel auch die KFZ-Versicherung gewechselt und die Verkehrsrechtschutz nich?!

Ansonsten würde ich mal beim netten Versicherungsvertreteronkel anklopfen und fragen was der Quatsch denn soll.

Also selbst wenn die nicht personenbezogen gelten sollte, dann ja wohl trotzdem für mein EINZIGES Fahrzeug...

Kfz-Versicherung und RS sind jeweils andere Gesellschaften - so hat die RS natürlich davon nix mitbekommen.
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