14.04.2014, 06:54
Sehr schön! Opel der Zuverlässige! 
Vielleicht wurden diesbezüglich vermehrt Strafen ausgestellt und es wurde deswegen extra so betont. Es wurde auch ein Zeitrahmen genannt, in welchem der Zulassungsbesitzer die Mängel beheben sollte (3 Monate) aber dazu hätte ich vorerst nichts gefunden
. Eventuell ist der Zeitfaktor einfach nicht gesetzlich festgelegt, damit es Raum für unterschiedliche "Liegt im Ermessen des ..."-Aussagen gibt
.

Liebi schrieb:Nur 3 leichte Mängel fand der Prüfer (Handbremsseil angescheuert, leichter Flugrost an einer Bremsleitung und an den vorderen Bremsscheiben innen)...Nachdem ich ansich nichts mit der Werkstatt zu tun habe, war mir das bisher auch nicht so bewusst: Aber ich war letztens auf einem "Gewährleistungs-Seminar" und einige unserer Mechaniker auf einem §57a-Auffrischungskurs und bei beiden Schulungen wurde extra betont, dass "leichte Mängel" nicht einfach nur ein Hinweis auf den Zustand darstellen, sondern dass
Zitat:2. Leichte Mängel (LM):siehe hier oder hier.
Fahrzeuge mit Mängeln, die keinen nennenwerten Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges haben und bei denen eine kurzzeitige Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften hingenommen werden kann. Bei Fahrzeugen mit leichten Mängeln ist der Fahrzeuglenker oder Zulassungsbesitzer darauf hinzuweisen, dass diese Mängel behoben werden müssen. Das Pickerl kann ausgegeben werden.
Zitat:Leichte Mängel weisen auf bald anstehende Reparaturen hin. Das Gutachten ist zwar positiv, sie können aber trotzdem einen gesetzwidrigen Zustand darstellen (Polizei könnte trotzdem strafen!)
Vielleicht wurden diesbezüglich vermehrt Strafen ausgestellt und es wurde deswegen extra so betont. Es wurde auch ein Zeitrahmen genannt, in welchem der Zulassungsbesitzer die Mängel beheben sollte (3 Monate) aber dazu hätte ich vorerst nichts gefunden

