04.01.2009, 23:25
chubv schrieb:Da frag ich mich ob man bei einem nicht straßenzugelassenen Auto überhaupt NoVA zahlen müsste
haben wir auch keine zahlen müssen, wennst aber nach diversen Umbauarbeiten eine Anmeldefähigkeit zustande bringst, dann ist die NoVA fällig, damit Du ihn überhaupt anmelden kannst! sonst wird er in der Datenbank gar nicht zur Anmeldung freigeschalten!

-Team


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