31.03.2016, 20:39
Hi Dos,
gibt es zu den Spurplatten ein Gutachten oder ABE? Falls ABE ist keine Eintragung notwendig bei der normalen Bereifung bzw. Felgen,falls die auch geändert sind reicht die ABE als Nachweis für den TÜV.
Mit den Bremsscheiben gibt es kein Problem.
Und die Zusatzscheinwerfer brauchen auch nix da es ja als Zusatz gilt und ein E Prüfzeichen haben.
Also ich kenne mich beim R57 nicht aus aber ich denke das es keine Probleme gibt.
gibt es zu den Spurplatten ein Gutachten oder ABE? Falls ABE ist keine Eintragung notwendig bei der normalen Bereifung bzw. Felgen,falls die auch geändert sind reicht die ABE als Nachweis für den TÜV.
Mit den Bremsscheiben gibt es kein Problem.
Und die Zusatzscheinwerfer brauchen auch nix da es ja als Zusatz gilt und ein E Prüfzeichen haben.
Also ich kenne mich beim R57 nicht aus aber ich denke das es keine Probleme gibt.