14.12.2005, 02:09
hier sind die details nachzulesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
wie bereits gesagt, es ist nur eine einstweilige verfügung. die einschlägige rechtsprechung beurteilt das bisher deutlich anders
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
wie bereits gesagt, es ist nur eine einstweilige verfügung. die einschlägige rechtsprechung beurteilt das bisher deutlich anders

R58 JCW coming soon
