...ist ja richtig,aber einfach noch einen Moment warten.Dann steht da
SIA ,dann loslassen und nochmal drücken.
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Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Kulanz !
Garantiearbeiten dürfen nicht verweigert werden wenn Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt fachgerecht durchgeführt wurden !!!
Kulanz ist nicht wie Garantie gesetzlich festgelegt, sondern ein teilweise freiwilliges Entgegenkommen von BMW...und das kann sehrwohl anders ausfallen wenn an dem Service andere Verdient haben.
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Das Wort "Garantie" können wir alle aus unserem Gedächtnis streichen.
BMW gibt keine Garantie mehr bei Neufahrzeugen seit dem 1.1.2002. Es gibt nur noch Gewährleistung auf zwei Jahre. Ansprüche müssen aber nicht bei BMW gestellt werden, sondern beim Händler. Nur der ist Gewährleistungspflichtig. Wenn dieser aber in der Gewährleistungszeit pleite geht, schaut man in die Röhre.
Nach den ersten sechs Monaten der Gewährleistungszeit liegt die Beweisplicht beim Kunden. D.h. der Kunde muß nachweisen, daß der Fehler von Anfang an da war.
Kulanz ist wie schon häufig gesagt, freiwillig.
Der Händler kann die Gewährleistung aber ohne weiteres verweigern, wenn die Servicearbeiten nicht bei einem autorisierten Händler durchgeführt wurden.
Toll oder? Zu verdanken haben wir das der großen und glorreichen EU. Ein Dank nach Brüssel.
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Cooperfix schrieb:Das Wort "Garantie" können wir alle aus unserem Gedächtnis streichen.
BMW gibt keine Garantie mehr bei Neufahrzeugen seit dem 1.1.2002. Es gibt nur noch Gewährleistung auf zwei Jahre. (...)
Toll oder? Zu verdanken haben wir das der großen und glorreichen EU
Vor dem 1.1.2002:
6 Monate Gewährleistungspflicht (nannte sich auch damals schon so) mit Beweispflicht beim Kunden.
Seit dem 1.1.2002:
24 Monate Gewährleistungspflicht, wobei die Beweispflicht für die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
Garantie ist und war eine freiwillige Gewährleistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus geht.
Also ich finde, der Kunde hat von der Neuregelung profitiert.
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Vor dem 1.1.2002:
6 Monate Gewährleistungspflicht (nannte sich auch damals schon so) mit Beweispflicht beim Kunden.
Stimmt. Aber die Hersteller gaben bis zu diesem Datum alle ein Jahr, manchmal auch mehr, Garantie und bürgten für die Qualität ihrer Produkte.
Seit dem 1.1.2002:
24 Monate Gewährleistungspflicht, wobei die Beweispflicht für die ersten 6 Monate beim Hersteller liegt.
Stimmt auch. Aber die Garantie ist nun weg.
Was mich an der ganzen Sache stört, ist, daß bei Einführung dieser Neuregelung der Eindruck erweckt wurde, es gäbe nun zwei Jahre Garantie. Wir Verbraucher müssen nun erst mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennenlernen. Manche sind da schon böse auf den Mund gefallen. Der größte Nachteil ist meineserachtens, daß man nur sehr schwer seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchsetzten kann und hauptsächlich der Händler der Gewährleistungsplichtige ist.
Das ganze treibt auch andere seltsame Blüten: So muß z. Bsp. ein Schreinermeister der seinen Lieferwagen verkauft (egal wie alt) ebenfallls zwei Jahre Gewährleistung geben. Was hat der mit Autos zu tun?
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Cooperfix schrieb:Das ganze treibt auch andere seltsame Blüten: So muß z. Bsp. ein Schreinermeister der seinen Lieferwagen verkauft (egal wie alt) ebenfallls zwei Jahre Gewährleistung geben. Was hat der mit Autos zu tun?
Bei Gebrauchtwagen kann das auf ein Jahr begrenzt werden, aber prinzipiell hast Du natürlich Recht.
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