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Dann schnappst du dir das unten angehängte gutachten, druckst das aus und fährst damit zum nächsten Tüv-Prüfer.
Dort lässt du das ganze eintragen. Ist problemlos möglich, kostet ca. 40 Euro und alles wird gut
Das Eintragen ist leider nötig, da das Reifenformat von den Serienformaten abweicht, ansonsten hättest du nur die ABE im Auto mitführen müssen.
educky schrieb:das Geld für die Eintragung kannst du dir sparen bei deiner Reifengröße, einfach die ABE mit führen das langt
Nein, es reicht nicht nur das mitführen der ABE:
Gutachten schrieb:A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Zitat:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
und das ist erst ab einer größe von 205/50R15 beim one /cooper von nöten
Zitat:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
und das ist erst ab einer größe von 205/50R15 beim one /cooper von nöten
richtig lesen spart geld
Das Zitat, dass du anführst, widerspricht deiner Aussage
Da steht, dass der ordnungsgemässe Zustand des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigan, Tüv-Prüfer oder Angestellter eines zur AU/HU/Sicherheitsprüfung anerkannten Unternehmens erfolgen muss.
Da steht nichts von deinem genannten Reifenformat und da steht auch nichts davon, dass eine Eintragung von abweichenden Reifenformaten befreit ist.
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