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Winterreifen falsch?
#11

Also das Reifenformat ist 185/60R15

Fein Sonne

Aufwelcher Felge sind die montiert? Also wer ist der Hersteller und welches Modell ist es?

[Bild: sigpic3250.gif]
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#12

ohe schwere Geburt mit mir, was Augenrollen

aaalsoooo felgen... mh, sind Rial-felgen.. aber welche.. Hatte die von D&W gekauft.. Wart ich guck mal obs die noch gibt
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#13

Rial-Campo
Grösse: 6,5x15
Lochkreis: 4/100

[Bild: rialcampo.jpg]

die da, nur mit 4-Loch...

Head Scratch
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#14

Dann schnappst du dir das unten angehängte gutachten, druckst das aus und fährst damit zum nächsten Tüv-Prüfer.
Dort lässt du das ganze eintragen. Ist problemlos möglich, kostet ca. 40 Euro und alles wird gut Sonne

Das Eintragen ist leider nötig, da das Reifenformat von den Serienformaten abweicht, ansonsten hättest du nur die ABE im Auto mitführen müssen.


Angehängte Dateien
.pdf rial_campo_mini_00113728.pdf Größe: 70,27 KB  Downloads: 1.064

[Bild: sigpic3250.gif]
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#15

Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeee Scotty Anbeten
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#16

Keine Ursache Pfeifen

Aber du solltest die Räder montiert haben, wenn du zum Tüv fährst. Der Onkel dort, will sich das bestimmt angucken Zwinkern

[Bild: sigpic3250.gif]
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#17

das Geld für die Eintragung kannst du dir sparen bei deiner Reifengröße, einfach die ABE mit führen das langtPfeifen
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#18

educky schrieb:das Geld für die Eintragung kannst du dir sparen bei deiner Reifengröße, einfach die ABE mit führen das langtPfeifen
Nein, es reicht nicht nur das mitführen der ABE:

Gutachten schrieb:A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#19

aber sicher doch
Zitat:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

und das ist erst ab einer größe von 205/50R15 beim one /cooper von nöten

richtig lesen spart geldTop
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#20

educky schrieb:aber sicher doch
Zitat:A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

und das ist erst ab einer größe von 205/50R15 beim one /cooper von nöten

richtig lesen spart geldTop
Das Zitat, dass du anführst, widerspricht deiner Aussage Grübeln

Da steht, dass der ordnungsgemässe Zustand des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigan, Tüv-Prüfer oder Angestellter eines zur AU/HU/Sicherheitsprüfung anerkannten Unternehmens erfolgen muss.

Da steht nichts von deinem genannten Reifenformat und da steht auch nichts davon, dass eine Eintragung von abweichenden Reifenformaten befreit ist.

[Bild: sigpic3250.gif]
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