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Aktioncams / Dashcams - erlaubt oder verboten? Hier ein erscheckender Artikel
#11

In Österreich wird nicht unterschieden womit man filmt. Das wird in Deutschland nicht anders sein, denn die montierte Kamera isr nicht das Delikt. Es geht hier alleine um den Datenschutz und die Überwachung des öffentlichen Raumes.
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#12

Bezüglich dem Urteil:

Zitat:"Keine Probleme haben wir damit, wenn solche Aufnahmen später nur im familiären Kreis gezeigt werden". Wer solche Aufnahmen aber zum Beispiel auf Youtube oder Facebook hochlade oder der Polizei zu Verfügung stelle, müsse vorher die Zustimmung der Betroffenen einholen.

Heißt auf gut Deutsch: sofern keine Personen erkennbar sind (z.B. indem Gesichter und Nummernschilder "zensiert" werden) gibt es kein Problem.

Zitat:Die illegal zustande gekommenen Filme könnten in aller Regel vor Gericht verwendet werden, macht Solmecke deutlich: "Geht es darum, den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen."

Das heißt: wenn ich mit der Kamera aufnehme wie einer die Leute über den Haufen rast bekomm ich Haue wenn ich das Beweisvideo der Polizei gebe weil ich erst die Zustimmung des Täters bräuchte, dafür kann aber die Polizei dann den Täter eindeutig identifizieren. Das heißt meine Moral muss so hoch sein dass ich mir eins auf den Deckel geben lass damit jemand seine gerechte Strafe erhält. Kommt mir fast schon vor als wäre da ein gewisser Sadismus hinter dem Gesetz. Oder versteh ich es falsch?
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#13

lottze schrieb:Halo zusammen,
Also für mich stellt sich gerade die Frage, ob juristisch zwischen dashcams und actioncams wie gopro und co unterschieden wird?
Beide Systeme unterscheiden sich doch teils stark was Aussehen und auch Technik angeht. Und der Hintergrund des Einsatzes ist doch meist auch eher unterschiedlich: während die dashccam in ihrer eigentlichen Funktion den Verkehr (meist in einer Endlosschleife die bei einem Aufprall automatisch stoppt) filmen soll und im Falle eines Falles dem Fahrer zu seinem Recht verhelfen soll geht es doch beim Einsatz von actioncams eher um das Festhalten der eigenen schönen Fahrerlebnisse wie z.B. bei einer gemeinsamen Ausfahrt oder einer Tour z.B. aufs Stilfserjoch (aber das liegt ja in Italien und ist somit zum Glück nicht von dem Urteil betroffenBig Grin ).
Im vorliegenden Urteil ist jedenfalls die Rede von dashcams und da würde ich meine contour jetzt nicht dazu zählen wollen und somit gerne weiter nutzen. Zudem ist sie ja nicht permanent montiert und in Betrieb, sondern nur bei besonderen Ausfahrten.

Interessanter Gedankengang. Habe auch dazu mal etwas im www gewühlt und auch was gefunden. Siehe Link unten.

chubv schrieb:In Österreich wird nicht unterschieden womit man filmt. Das wird in Deutschland nicht anders sein, denn die montierte Kamera isr nicht das Delikt. Es geht hier alleine um den Datenschutz und die Überwachung des öffentlichen Raumes.

Da muss ich dir auf Grund des Artikels (siehe Link) auf jeden Fall zustimmen.

LINK:
http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot/

Letztendlich habe ich die letzten 2 tage viel zum Thema im Netz gelesen und muss feststellen, dass das gestrige Urteil in Deutschland als auch das fertige Gesetz in Österreich nicht eindeutig genug sind und sich die ganze Thematik trotz beider Punkte irgendwie immernoch wie eine riesige Grauzone anhört/"anfühlt".
Ich vermute es wird da noch viel Diskusionsbedarf und Gerichtsurteile brauchen, bis sich das ändert.

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#14

YoYoFreakCJ schrieb:Das heißt: wenn ich mit der Kamera aufnehme wie einer die Leute über den Haufen rast bekomm ich Haue wenn ich das Beweisvideo der Polizei gebe

Na ganz so schlimm ist es nicht. Prinzipiell darfst du ja für den Privatgebrauch aufnehmen. Sollte dir wirklich einer das Auto zerlegen und du filmst ihn dabei, kannst du immer noch anmelden du hast ein Beweisvideo. Auf richterliche Entscheidung hin kann das dann durchaus akzeptiert werden und als offizieller Beweis verwendet werden.

In dem Verfahren ging es ja an sich um etwas ganz Anderes: Da hat ein Typ über Monate (oder Jahre??) hinweg alles und jeden mit seiner Dashcam gefilmt und ist dann mit den Aufnahmen zur Polizei gegangen... "Du Polizei guck mal, der hat da was Böses getan". Und genau dahin zielt ja auch das Urteil, damit eben keiner auf die Idee kommt Polizei zu spielen.

Für dich selbst kannst du alles aufnehmen. Und wenn dir wirklich mal was passiert wo die Aufnehmen relevant sind, entscheidet der Richter.
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#15

Nach nochmaligem Durchlesen bin ich auch darauf gekommen Blubberer. Wink
Mein Prozessor ist zur zeit etwas langsam. Augenrollen

Man sollte wirklich mal über einen Aufkleber wie in deiner Signatur nachdenken, so mit rotem Rahmen und einem Kamerasymbol daneben.. Mag sich da nicht mal einer dranmachen? Am besten auch legal abgesichert, mit irgendeinem Hinweis dass Gesichter und Kennzeichen zensiert werden? Augenrollen

Ich hab noch so viele Ideen für Aufkleber für das Hinterteil, aber dann sieht mein Baby aus wie ein Reisekoffer.. Ich bin so deprimiert
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#16

Meiner Meinung nach auch vollkommen zu Recht! Was glaubt ihr denn, wie viele Videos der Polizei täglich zugehen würden? Die Behörden würden Ihrer täglichen Arbeit nicht mehr nachkommen können. Jeder Zweite würde sich als Hilfsscheriff aufspielen. Die Leute würden Situationen in denen Sie „genötigt“ werden regelrecht herausfordern um dies dann im Anschluss der Behörde übermitteln. Mal die Hand aufs Herz, euch würde es auch früher oder später erwischen. Just my Cents…
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#17

Das Schlimmste an der Sache ist ja eigentlich, dass man vor jeder Ausfahrt die Teilnehmer darauf hinweisen müsste, dass sie eventuell gefilmt bzw. fotografiert werden und das dann auch im Netz veröffentlicht werden kann.
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#18

chubv schrieb:Das Schlimmste an der Sache ist ja eigentlich, dass man vor jeder Ausfahrt die Teilnehmer darauf hinweisen müsste, dass sie eventuell gefilmt bzw. fotografiert werden und das dann auch im Netz veröffentlicht werden kann.

Trifft für´s fotografieren doch jetzt schon zu. Ungefragt veröffentlichen geht nicht bzw. die Veröffentlichung persönlicher Daten oder Bilder muss auf Wunsch gelöscht werden.

Wenn ich sehe, welche Auswertemöglichkeiten sich durch neue Technologien auch bei unstrukturierten Daten ergeben (und FB&Co haben das als Geschäftsmodell...), dann bin ich auch für ein Veröffentlichungsverbot.
Wir sind in D auf den ersten Blick bei sowas zwar irgendwie auch leicht neurotisch; aber in der aktuellen Diskussion sind wir imho einfach zwei Schritte weiter als viele andere Länder.
Unser Datenschutz und unsere Sicherheitsansprüche sind bereits ein Standortvorteil für die EU und speziell für D.
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#19

Isomeer schrieb:Trifft für´s fotografieren doch jetzt schon zu. Ungefragt veröffentlichen geht nicht bzw. die Veröffentlichung persönlicher Daten oder Bilder muss auf Wunsch gelöscht werden.

Wenn ich sehe, welche Auswertemöglichkeiten sich durch neue Technologien auch bei unstrukturierten Daten ergeben (und FB&Co haben das als Geschäftsmodell...), dann bin ich auch für ein Veröffentlichungsverbot.
Wir sind in D auf den ersten Blick bei sowas zwar irgendwie auch leicht neurotisch; aber in der aktuellen Diskussion sind wir imho einfach zwei Schritte weiter als viele andere Länder.
Unser Datenschutz und unsere Sicherheitsansprüche sind bereits ein Standortvorteil für die EU und speziell für D.

Jep, dem kann ich nur zustimmen.

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#20

Nachdem bei mir jedes mal dieser "Smiley" explodiert wenn ich da vorbeifahre werde ich mir niemals so ein Ding ins Auto bauen. Die Polizei würde mich 10 Jahre einsperren........in der Schweiz fährt man mit "Grinse Smiley"Böse!


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