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Winterreifen falsch?
#21

Head Scratch jetzt bin ich verwirrt

Aber lieb von euch, dass ihr euch der Sache so annehmt.
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#22

Scotty schrieb:Das Zitat, dass du anführst, widerspricht deiner Aussage Grübeln

Da steht, dass der ordnungsgemässe Zustand des Fahrzeugs von einem anerkannten Sachverständigan, Tüv-Prüfer oder Angestellter eines zur AU/HU/Sicherheitsprüfung anerkannten Unternehmens erfolgen muss.

Da steht nichts von deinem genannten Reifenformat und da steht auch nichts davon, dass eine Eintragung von abweichenden Reifenformaten befreit ist.
ach schon ok Scotty, du hast immer rechtSonne
ich fahre eine ähnliche Rad Reifen Kombination und brauchte meine nicht eintragen lassen
der nette TÜV Prüfer hatte mich wieder Nachhaus geschicktTop
die ABE im Mini mitzuführen langt zu
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#23

Nein, ich habe nicht immer recht, ich lerne gerne dazu.

Aber das Zitat passt halt einfach nicht als Begründung warum keine Eintragung erfolgen soll Schulter zucken

edit:

Ich hab nochmal im Gutachten nachgesehen: Auflage A01 gilt gar nicht für die Reifen/Felgenkombi. Aber sehr wohl A02 und dass bedeutet, ab zum TÜV Schulter zucken

[Bild: sigpic3250.gif]
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#24

Hallo ihr Lieben,

für euch zur Info. War heute morgen beim TÜV. Der sagte zu mir: Kein Problem. Die Reifen dürfen Sie ohne Bedenken fahren Yeah!

Yeah.

Dnake für eure Hilef. Muss gleich trotzdem noch mal einen neuen Thread aufmachen... hab schon wieder "Ärger"


GrüßleWinke 02
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#25

Also dem Scotty darf man wirklich nicht mehr trauen ... Du Du Du ... Bitte nicht hauen! .

  • Gruß Oli ... [Bild: a.gif] ... [Bild: signatur17.jpg] ... [Bild: f.gif]
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#26

Musstest du das geänderte Reifenformat jetzt eintragen, oder nicht?

[Bild: sigpic3250.gif]
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#27

nö, der TÜV-Mensch hat sich die Reifen und meine Papiere angeschaut so wie den Ausdruck von dir Scotty und sagte ich kann die so fahren.Party 01
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#28

Hmm, ich hätte die Reifen-/Felgenkombi eintragen lassen.
Denn bei einer "Allgemeinen Verkehrskontrolle" kann der Herr in Grün eine etwas andere Auffassung haben als der nette TÜV-Mensch.
Im besten Fall würdest Du dann mit einer Mängelkarte (gleich TÜV-Vorführung) wegkommen.
Besonders mit den neuen EU-Papieren hatte ich schon mal Spass - aber auch noch eine Kopie des alten Briefs... Devil!

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-
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#29

dafür hat er ja dann die ABE im HandschuhfachPfeifen
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