Scotty schrieb:Für "permanente" Gebäude wie Garage oder Carport braucht man in der Regel eine Baugenehmigung.
Das ist so nicht ganz richtig
Dafür braucht es keine Genehmigung, zumindest in RheinlandPfalz
Mal kur zusammengefasst was genehmigungsfrei ist, in Bezug für eine "Garage"
Garagen und überdachte Stellplätze bis 50m² Grundfläche sind genehmigungsfrei. Nach 8 Abs. 9 der Landesbauordnung RheinlandPfalz (woanders nicht großartig verschieden) braucht es dafür noch nicht mal Abstandsflächen, soll heißen, das Ding darf bis an die Grundstücksgrenzen aufgestellt werden.
Eine Carport ist auch kein Gebäude, sondern eine 'bauliche Anlage', könnte man unter Stellplatz einordnen.
Eine Garage dagegen ist ein Gebäude, da sie: "... eine überdeckte bauliche Anlage, ... die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen, .. dient" ist. Also zum beispiel zum Schutz des MINIs
Nochmal zur genauerern Unterschied Garage/Carport
LBauO §2 Abs. 8:
Stellplätze sind Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen (Carport weil rundum offen). Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Garage ist also ein Gebäude
Es gibt weiterhin kein "permanetes Gebäude"
Ein Gebäude ist wie folgt definiert: "... selbstständig benutzbare, überdeckte, bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden können".
Bauliche Anlage: "... mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergetellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf diesem ruht, ... "