bigagsl schrieb:sehe ich ja jetzt erst 
das thema ist eine zeitfrage. die einsprchsfrist nach einem rennen ist je nach rennserie irgendwas zwischen 15min und 60h min und auch der einspruch selber ist ein furchtbarer verwaltungsakt (wo mache ich den einspruch, wie mache ich ihn, habe ich genügend geld zum hinterlegen eines protestes?). wenn also die rennleitung nach der auswertung von bildmaterial und der befragung der betroffenen rennfahrer, kommissare, etc. entscheidet, ein team aus der wertung zu nehmen und dieses team vorher keinen protest gegen was auch immer zu machen, hat es halt so oder so pech gehabt.
Nun ist das in der FIA-GT ja so :
Das Corvette -Team hat gleich gegen zu viele Leute am Auto beim Boxenstop ( Das ist da, wo die Box stopt ) des Maseratis protestiert und auch Recht bekommen ( ist ja objektiv mittels Fernsehaufnahmen prüfbar ).
Daraufhin wurde ein Strafe gegen das betroffene Auto aus dem Team von Herrn Bartels verhängt ( 30 sec. Zeitstrafe ), die aber am Rennergebnis nix änderte. Dann hat das Corvette-Team erneut protestiert, weil diese ( durchaus übliche ) Strafe zu niedrig sei, in der Hoffnung, nachträglich am Rennergebnis etwas zu eigenen Gunsten ändern zu können.
Die Verhandlung darüber wurde 2x vertagt. Wochen nach dem Oktober-Rennen erhält die FIA im Dezember wie von Zauberhand einen technischen Bericht, der besagt, dass sowohl der Corvette-Motorblock wie auch die beiden Zylinderköpfe nicht reglementskonform waren und schließt das Team aus der Wertung des Rennens aus ( Normal ) . Dagegen protestiert das Corvette-Team ( bin gespannt auf die Begründung.... ).
Meine Frage :
Wenn nun der Wertungsausschluss bestehen bleibt ( eher wahrscheinlich ) , darf dann ein nachträglich von der Wertung eines Rennens ausgeschlossenes Team überhaupt noch einen Protest gegen ein gewertetes Fahrzeug führen ?