MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Copyright auf LED Tagfahrlicht Scheinwerfer...?!?!?
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oliverkanaan

EXAKT!!

Gerade bei Xenon-Nachrüstsätzen muss man gucken ob die überhaupt in der Form (also mit dem Scheinwerfer, Streuglas, LWR) ne Zulassung haben.

Aber das ist hier nicht das Thema.

Bevor jetzt hier nen handfester Streit ausbricht (Rocky sind wir ehrlich, das bringt nichts - lass uns die Sache einfach lassen):

Die haben ein E-Prüfzeichen und sind urheberrechtlich geschützt!!
Ein Nachbau darf also NUR im privaten Rahmen und nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.

Wer dazu mehr Informationen haben möchte wendet sich bitte an
info@attractive4mini.com
oliverkanaan schrieb:Bevor jetzt hier nen handfester Streit ausbricht (Rocky sind wir ehrlich, das bringt nichts - lass uns die Sache einfach lassen):

Noch mal... Streiten kann man sich nur, wenn 2 Seiten unterschiedlicher Meinung sind.

Ich habe lediglich das wiedergeben, was Du auch schon bei Facebook gepostet hast.
Nämlich das Ihr allem Anschein nach ein Copyright auf die LED Schweinwerfer habt.

Weiterhin wollt ich wissen ob die Scheinwerfer eine E-Zulassung haben?
Diese Frage sollte zudem auch für Eure potentielle Käuferschaft von Bedeutung sein.

Du hast anschließend beide Fragen bzw. Aussagen für Deinen Arbeitgeber mit Ja beantwortet.

In diese Konversation einen Streit zu interpretiern liegt einzig und alleine bei Dir bzw. dem User attractive4mini.

Weiterhin möchte ich Anmerken, dass die Aussage ich wäre nicht ausgelastet, hoffentlich nicht Ernst gemeint war.
Hier erwarte ich ähnlich der öffentlichen Anschuldigung, eine öffentliche Entschuldigung!

Gruß ROCKY
oliverkanaan schrieb:Da unsere Bauweise sich im ORIGINAL-Gehäuse befindet und dieses bauartlich nicht verändert werden muss, (GENAU das macht ja den Scheinwerfer aus, Mini-Style aber trotzdem TFL)
muss der Scheinwerfer in der jetzigen Form nicht erneut mit einer E-Prüfkennnummer versehen werden.
Da die also nicht erneut zugelassen sind ... darf ich die zwar so einbauen, aber das TFL nur zu reinen Showzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
Hat das Leuchtmittel was eingesetzt wird den ein E-Zeichen oder eine Bauartzulassung?


FamousRockstar schrieb:Oliver hat ja jetzt auch erklärt, dass da wohl alles mit rechten Dingen zugeht.
Also stimmt Deine Empfehlung doch auch!

Ab zu A4M und die Dinger dort einbauen lassen!
Wenn was schief gehen sollte hat man ja Ansprüche ... Top
Buggy schrieb:Da die also nicht erneut zugelassen sind ... darf ich die zwar so einbauen, aber das TFL nur zu reinen Showzwecken außerhalb des öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
Hat das Leuchtmittel was eingesetzt wird den ein E-Zeichen oder eine Bauartzulassung?

Top
Jedes Leuchtmittel. was im öffentlichen Strassenverkehr verwendet wird, braucht ein Zulassung!
Die berühmten Angel-Eyes haben auch eine E-Prüfnummer und dürfen als Standlichter und Blinker verwendet werden. Die mitgelieferten LED-Birnen haben keine Zulassung und dürfen nicht im öffentlichen Strassenverkehr verwendet werden.
Es gibt auch Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs und einer Zulassung (sind meistens teuer) und es werden genügend Kennzeichenbeleuchtungsleds angeboten (meistens günstig/billig) die keine Zulassung haben und somit auch nicht verwendet werden dürfen!
Die Bauart bzw. der Leuchtkörper werden in keinster Weise verändert und trotzdem verliert man die Betriebserlaubnis bei der Verwendung falscher bzw. nicht zugelassener Leuchtmittel.

Viele Xenon-Nachrüstsätze haben eine Zulassung (man bekommt auch einen Prüfbericht ähnlich einer ABE beim Kauf mit) und dürfen deshalb auch verbaut werden.
phil12345 schrieb:Viele Xenon-Nachrüstsätze haben eine Zulassung (man bekommt auch einen Prüfbericht ähnlich einer ABE beim Kauf mit) und dürfen deshalb auch verbaut werden.

da gibts dann aber das problem, das der reflektor und gehäuse wohl nur für ne h7 lampe zugelassen (ist auch aufgedruckt) sind. dann hast du wieder ein problem.

und überhaupt, wo willst den nachrüstsatz überhaupt einbauen, beim mini geht das aus ein paar posts vorher genannten gründen zu 100% nicht.


da die streuscheibe, bzw. der reflektor bei den klarglasleuchten eben für die lichtverteilung halogen ausgelegt sind, und NICHT für xenon

(jetzt mal ausser acht gelassen was man sonst noch dafür bräuchte)
Popcorn
FamousRockstar schrieb:Irgendwann dürfen wir unsere Mini´s nur noch bei A4M kaufen... Augenrollen

Was sagt ihr dazu??? Head Scratch
attractive4mini schrieb:Das wäre von unsere Seite super und ist bestimmt auch in Zukunft machbar.
Brav Alles wird gut


Mr_53 schrieb:da die streuscheibe, bzw. der reflektor bei den klarglasleuchten eben für die lichtverteilung halogen ausgelegt sind, und NICHT für xenon

Wie sieht es hier mit den LED Leuchten aus die nun im Gehäuse sitzen?
Geist
Nur so aus Interesse hätte ich gern mal eine 300 € Platine gesehen Rolling on floor laughing

Was wollt ihr mit der Platine ansteuern? Ein Kernkraftwerk?? Für ein paar LED's braucht man nur eine kleine Transistorschaltung und gut ist. Damit kann ich die Teile dann auch gemäß StVO dimmen... Also man kann die Leute schon sehr verschaukeln... 300 € Euro Platine Rolling on floor laughingTotlachen

oliverkanaan schrieb:Also da Maui sich aus dem aktiven "Foren-Geschäft" zurückgezogen hat, bin ich die "Presse"-Anlaufstelle von a4m und nehme dazu gerne Stellung.
(liegt nahe da der Facebooktext auch schon von mir ist, um das mal klar zu stellen und nicht aus dem Kontext zu nehmen! Den hätte man faireshalber mal ganz posten können, dann wird einigen klar worum es überhaupt geht.)

Also, jeder der sich eingehend mit

1. den Scheinwerfern
und
2. dem deutschen Patentrecht
UND
3. den Bestimmungen für E-Prüfzeichen

auseinandersetzt sollte das direkt verstehen.

Fangen wir mal von vorne an:
Oben habe ich ganz öffentlich geschrieben was wir so an Einkaufskosten haben. Diese Platinen von denen ich spreche bzw. die wir verwenden kosten auch nicht nur 5€, sondern eher 300€. Mit dem ganzen Aufwand der die Montage beinhaltet ist der REINE Gewinn da nicht sehr hoch. Um das ein für alle mal klarzustellen.

Zum E-Prüfzeichen:

Rocky, das solltest du eigentlich wissen, aber ich erkläre es gerne noch einmal fürs Forum und für dich:
Da unsere Bauweise sich im ORIGINAL-Gehäuse befindet und dieses bauartlich nicht verändert werden muss, (GENAU das macht ja den Scheinwerfer aus, Mini-Style aber trotzdem TFL)
muss der Scheinwerfer in der jetzigen Form nicht erneut mit einer E-Prüfkennnummer versehen werden.

Copyright:
Wie TheBear das schon ganz richtig erkannt hat. Die Art wie unserer Tagfahrlicht verbaut und verschaltet ist haben wir uns schützen lassen. Verständlich bei dem Entwicklungsaufwand (wenn ich mal dran denke wie viele Scheinis dabei drauf gegangen sind).
Das Scheinwerfergehäuse ist und bleibt MINI (bzw. BMW wie mans nimmt).
Wenn jetzt aber jemand auf die Idee kommt LEDs im Originalgehäuse in Ringform um den Scheinwerfer anzubringen und die als TFL zu schalten, dann greift dort unser Copyright. Das kann man gemäß deutschem Gesetzt auch per Copyrightnummer nachlesen. Nur mal so.

Ich weise jetzt extra nochmal drauf hin:
E-Kennzeichen und Copyright haben NICHTS miteinander zu tun.
E-Kennung: Bauartliche Genehmigung
Copyright: Schutz von Gedankengut


Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt (Anbeten),
wenn ihr Fragen habt dann her damit. Gerne per PN, oder hier im Thread.
P.S. Die E-Nummer ändert sich mit geändertem Funktionsumfang des Scheinwerfers...

[Bild: ezeichen.jpg]

HC/R steht hier für Halogen Abbl. / Fernlicht und das A rechts für die Begrenzungsleuchte. Das A hat der MINI Scheinwerfer nicht einmal.

Also keine geänderten Buchstaben neben der E-Nummer = keine TÜV Konformität!! Die E-Nummer bezieht sich bei Scheinwerfern auch auf den Funktionsumfang, das hat nicht nur was mit Bauform zu sagen! Und wenn ihr behauptet, man könne die alte Kennzeichnung weiter fahren, ist das gelogen!Püh!
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