MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Copyright auf LED Tagfahrlicht Scheinwerfer...?!?!?
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Auch wenn vielleicht ander Personen einen anderen hintergrund für die hier geführte diskussion haben, trifft dieser Sachverhalt nicht auf meine Person zu.
Ich beschäftige mich selber seit 2008 mit diesem Thema und kenne die Hürden die eine StVO gerechte Umsetzung betreffen, daher wundert es mich wenn von Firmenseiten in hochtrabenden tönen von Ingineur und Entwicklung gesprochen wird, ein stichhaltiger bewieß für die richtigkeit der E1 zulassung jedoch nicht erbracht werden kann.
Dabei ist es doch ein leichtes den prüfbericht hier zu veröffentlichen.
Der nebenbei auf verlangen sowieso bei dem Produkt beiliegen muss.
Wenn hingegen etwas unter den Teppich gekehrt werden soll, und Leute die vielleicht mal einen Aufkleber umsonst bekommen haben oder 50€ Rabatt auf eine Rechnung erhalten haben, hier ihre Loyalität zum besten geben find ich das noch verwunderlicher als den angeblichen streit. Vielleicht sollte man an dieser Stelle über eine Namensänderung von mini2 in A4M-Forum nachdenken. Abschließend gibt es nur zwei möglichkeiten:
Prüfbericht JA oder NEIN
muss die Ex nummer nicht auch im geahäusematerial eingeprägt sein (nicht nur ein aufkleber den jeder draufkleben kann Stumm) ? das würde ja bedeuten, das a4m sich auch gleich ein neues gehäuse spritzen lassen muss. Mr. Orange

bei tagfahrlicht ja auch zusätzlich "RL"
Hier steht was,

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Tagfahrli...ected=true

"RL" = Running Lights muss auf dem Glas gekennzeichnet sein!
Wikipedia sagt:

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.
Ich bin jetzt kein Rechtsexperte aber......Betrug/Täuschung??
Sidewalk506 schrieb:Ich bin jetzt kein Rechtsexperte aber......Betrug/Täuschung??

Solange Du das nicht bist, würde ich Dich bitten derartige Andeutungen auch hier nicht zu äußern, sondern bei der rein zulassungstechnischen Sicht zu bleiben. Zwinkern
z3r0 schrieb:Nee, schon wenn die Bezeichnung des Scheinwerfers / des E-Prüfzeichens am Scheinwerfer geändert wäre, wäre das rechtskräftig. Maui hat behauptet, dass das E-Prüfzeichen nicht geändert werden muss, und das ist gelogen.

Weil:

Die Scheinwerfer für MINI haben E11 (also sind in GB zugelassen), und Maui hätte sie dann wohl in Dtl prüfen und zulassen müssen, womit die E-Bezeichnung auf E1 ändert. Außerdem hat er gesagt, dass er die Scheinwerfer als Stand- / Tfl Licht schaltet, dafür muss der Funktionsumfang erweitert werden.

Im Moment ist der Funktionsumfang vom R53 Xenon Scheinwerfer lt E-Norm über HR (Fernlicht Halogen) und DC ( Xenon Abblendlicht) geprüft. Wenn Maui da noch eine 3. Lichtquelle rein nimmt, muss diese hier ergänzt werden (z.B. A für Begrenzungsleuchte).

Da er selbst sagt, dass er dies nicht gemacht hat, haben die Scheinwerfer keine gültigen E-Prüfzeichen! (Obwohl er es behauptet, was meiner Meinung nach Betrug ist)

Aber das steht auch schon alles 2 Seiten weiter vorn!! Nicken


Ich habe nichts behauptet und würde es begrüßen wenn das auch so bleibt.

Danke.
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zensiert... kommt per PN Wink
Fahrspass schrieb:Solange Du das nicht bist, würde ich Dich bitten derartige Andeutungen auch hier nicht zu äußern, sondern bei der rein zulassungstechnischen Sicht zu bleiben. Zwinkern

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