MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Copyright auf LED Tagfahrlicht Scheinwerfer...?!?!?
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Und die Unterschiede sind welche???
Sidewalk506 schrieb:Und die Unterschiede sind welche???

Das wir hier nicht in Österreich sind?! Head Scratch
Sidewalk506 schrieb:In dem Text steht unter anderem das die 5 stellige Typprüfnummer für jede Scheinwerfer Bauartgenemigung individuell erteilt wird.......
Ich verstehe nur Bahnhof Ich verstehe nur Bahnhof

Ja na klar, es gibt eine Abnahme für Leuchten, und danach wird das Prüfzeichen & Prüfnummer erteilt!

Stefz schrieb:Da steht aber auch das hier:

Diese Seite basiert auf den in Österreich gemachten Erfahrungen und Bestimmungen, in anderen Ländern wie Deutschland oder Schweiz können abweichende Rechtsnormen gelten.

Die E-Norm ist Europa-weit das selbe Verfahren!
Also mit anderen Worten, wenn hier jetzt ein Prüfgutachten für die Scheinwerfer mit TFL veröffentlicht wird, wäre aller Neugier befriedigt.
Und der Geheimhaltung unterliegt dieses Gutachten sowieso nicht.
ist doch auf dem scheinwerferglas vorhanden. müsste einer mal ein foto machen, der die scheinwerfer besitzt
Sidewalk506 schrieb:Also mit anderen Worten, wenn hier jetzt ein Prüfgutachten für die Scheinwerfer mit TFL veröffentlicht wird, wäre aller Neugier befriedigt.
Und der Geheimhaltung unterliegt dieses Gutachten sowieso nicht.

Nee, schon wenn die Bezeichnung des Scheinwerfers / des E-Prüfzeichens am Scheinwerfer geändert wäre, wäre das rechtskräftig. Maui hat behauptet, dass das E-Prüfzeichen nicht geändert werden muss, und das ist gelogen.

Weil:

Die Scheinwerfer für MINI haben E11 (also sind in GB zugelassen), und Maui hätte sie dann wohl in Dtl prüfen und zulassen müssen, womit die E-Bezeichnung auf E1 ändert. Außerdem hat er gesagt, dass er die Scheinwerfer als Stand- / Tfl Licht schaltet, dafür muss der Funktionsumfang erweitert werden.

Im Moment ist der Funktionsumfang vom R53 Xenon Scheinwerfer lt E-Norm über HR (Fernlicht Halogen) und DC ( Xenon Abblendlicht) geprüft. Wenn Maui da noch eine 3. Lichtquelle rein nimmt, muss diese hier ergänzt werden (z.B. A für Begrenzungsleuchte).

Da er selbst sagt, dass er dies nicht gemacht hat, haben die Scheinwerfer keine gültigen E-Prüfzeichen! (Obwohl er es behauptet, was meiner Meinung nach Betrug ist)

Aber das steht auch schon alles 2 Seiten weiter vorn!! Nicken
Auf der Seite von a4m steht aber schon E1 8808/8809,
Steht hierbei das 8808 für Abblend und 8809 für Fernlicht ??
Kabrüggen schrieb:Kriegt euch malwieder ein.

Die sachliche Diskussion über die E-Zulassung oder Markenrechte oder wie auch immer man das nennt (kein Fachmann) ist ja noch lesbar aber wenn jemand irgendwelche persönlichen Probleme mit A4M hat sollte er das bitte auch offen sagen oder diese kleingeistigen Sticheleien für sich behalten.

Ich für meinen Teil war mit den Kleinigkeiten, mit denen ich mich bisher an Maui gewendet hab, immer äußerst zufrieden. Es hat Spaß gemacht, wenn man da war und irgendwo kam er mir auch meist entgegen. Das ging sicherlich nicht nur mir so.

Vielleicht hat sich das bei den ganzen Umstrukturierungen, die man in letzter Zeit so am Rand liest, ja geändert.
So oder so, das sachliche lese ich mir interessiert durch. Alles andere find ich absolut unfair und fehl am Platz
Legt eure persönlichen Probleme offen oder behaltet sie für euch. Denn so kann ich es nicht nachvollziehen.

So, nach diesem kleinen Erguss kann jetzt ja wieder mit dem Thema weitergemacht werden Top

Top

Rocky, es ist sicherlich sehr Schade, dass du deinen Konflikt mit A4M oder den Personen dahinter bisher nicht klären konntest. Aber es hilft dir wirklich nicht, wenn du das hier öffentlich im Forum breittrittst. Und dann auch noch auf diese Art und Weise. Und die Mitleser stört es ebenfalls...
Leider funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Menschen nicht immer reibungslos, aber anstatt dich daran festzubeisen und solche schwachsinnigen und vollkommen unnötigen Postings und Seitenhiebe zu verteilen, solltest du - im eigenen Interesse - doch dafür sorge Tragen, dass dich hier keiner für völlig Bescheuert hält, was nach solchen Postings allerdings durchaus vorkommen kann... Schau nach vorne und bedenke, dass du den einen oder anderen MINI-Freund vielleicht mal noch brauchen könntest. Und dann wäre es sicherlich von Vorteil, wenn diese dich eben nicht für einen Deppen halten...
der_bruder schrieb:Top

Rocky, es ist sicherlich sehr Schade, dass du deinen Konflikt mit A4M oder den Personen dahinter bisher nicht klären konntest. Aber es hilft dir wirklich nicht, wenn du das hier öffentlich im Forum breittrittst. Und dann auch noch auf diese Art und Weise. Und die Mitleser stört es ebenfalls...
Leider funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Menschen nicht immer reibungslos, aber anstatt dich daran festzubeisen und solche schwachsinnigen und vollkommen unnötigen Postings und Seitenhiebe zu verteilen, solltest du - im eigenen Interesse - doch dafür sorge Tragen, dass dich hier keiner für völlig Bescheuert hält, was nach solchen Postings allerdings durchaus vorkommen kann... Schau nach vorne und bedenke, dass du den einen oder anderen MINI-Freund vielleicht mal noch brauchen könntest. Und dann wäre es sicherlich von Vorteil, wenn diese dich eben nicht für einen Deppen halten...

Kennen wir uns? Head Scratch

Und welchen Konflikt meinst Du? Achselzucken

hier geht es doch um das Copyright auf LED Scheinwerfer und die dazugehörige E-Zulassung... Zwinkern

p.s.: wer hält mich für einen Deppen? ...bitte melden!
oliverkanaan schrieb:Zum E-Prüfzeichen:

Rocky, das solltest du eigentlich wissen, aber ich erkläre es gerne noch einmal fürs Forum und für dich:
Da unsere Bauweise sich im ORIGINAL-Gehäuse befindet und dieses bauartlich nicht verändert werden muss, (GENAU das macht ja den Scheinwerfer aus, Mini-Style aber trotzdem TFL)
muss der Scheinwerfer in der jetzigen Form nicht erneut mit einer E-Prüfkennnummer versehen werden.

Sidewalk506 schrieb:Auf der Seite von a4m steht aber schon E1 8808/8809,
Steht hierbei das 8808 für Abblend und 8809 für Fernlicht ??

Die Aussage oben steht aber entgegen der Aussage von der Webseite... denn sobald der Funktionsrahmen des Scheinwerfers geändert wird, muss dieser erweiterte / geänderte Funktionsrahmen geprüft werden.

Entweder hat sich A4M hier unglücklich ausgedrückt, oder es gibt keine Abnahme durch ein E-Prüfalgorithmus.

Davon abgesehen finde ich, wie bereits weiter oben beschrieben, die Aussage von wegen "wir verwenden 300 € Platinen" schon weit ab jeglicher Realität. Den hohen Preis der Scheinwerfer damit zu begründen, ist meiner Meinung nach auch nicht gerechtfertigt. Wir bauen ganze Fahrzeug-Steuergeräte für den Motorsport selbst, und kommen mit diesen Steuergeräten nicht mal auf einen Materialpreis von 300 €. Die sind dann CAN Bus fähig und beinhalten u.a. eine sequenzielle Getriebeansteuerung und sitzen in einem Magnesiumgehäuse. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, wie man 300 € für eine Platine zur LED Ansteuerung verballern kann... Pfeifen

Falls hier jedoch eine Abnahme über E-Prüfzeichen statt gefunden hat, kann ich den Preis noch eher nachvollziehen, weil diese Prüfalgorithmen nicht immer günstig sind. (Da wird z.B. ein lichttechnisches Gutachten angefertigt)
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