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Versicherung in Österreich
#11

Hey Leute,

Vielen Dank für eure Tipps.
Meine Firma hat mir Dankenswerterweise eine 4er Stufe eines abgemeldeten Firmenwagens überlassen. Sonst hät ich Kasko und Haftplicht bei 9 anfangen müssen. Horror
Ich zahl jetzt € 1700,- gradeaus. Alleine ca. 700 davon macht die Motorsteuer aus. Hab nur heute Vormittag Zeit gehabt zum Handeln.
Ich glaub a bissl was wär noch gangen. Wurscht. Um halb 2 war der Typenschein endlich da. Um 2 schließt am Freitag die Zulassungsstelle. Na ja, haarscharf. Dann ab mit dem Taferl zum Händler. By the way, die haben doch glatt im Werk auf meine schwarzen Motorhaubenstreifen vergessen. Wurscht die könnens eh später auch noch draufpicken.
Ich pfeif auf das langweilige Übergabegespräch und los gehts.
Das Ding geht wie die Sau.
Morgen mehr...Sonne
#12

Scarface0664 schrieb:....Der Plan war eigentlich nach dem Winter 12 das ich nicht mehr wieder mein Mini abmelden werde aber:
....
Hat aber auch was positives ich spar mir 110€ alleine Versicherung für 5 Monate + Benzin + Schonung meines Minis.
....

Liebi schrieb:Eigentlich arg dass man sich da nicht mehr als 110€ spart - bei mir wärs glaub ich noch weniger, hab neulich mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen da ich den MINI eigentlich übern Winter abmelden wollte, aber er meinte eben auch das würde sich nicht auszahlen - so bleibt der MINI weiterhin angemeldet und wird auch auf die Winterpatscherl gestellt - grundsätzlich wird er zwar Winterschlaf halten, aber an schönen Sonnentagen, wenn die Straße trocken ist, darf er dann zwischendurch mal raus Top

Scarface0664 schrieb:Glaub das hast falsch verstanden oder ich habs falsch geschrieben pro Monat 110€ Versicherungskosten ich habe noch Vollkasko.

Also für 5 Monate Winter sind das 550€ minus kosten für an und abmelden bleiben so ca 500€ das sollte reichen für Sommerreifen.

Aber ab- und anmelden musst du das FZG dabei nicht. Man kann die Kennzeichen auch "hinterlegen". Und das kostet auch nichts!
Bei mir/uns ist so:
  • Kennzeichen (falls vorhanden auch das rote Kennzeichen) sowie den Zulassungschein Teil 1 (bei Wechselkennzeichen von allen FZGen) zur Anmeldestelle deines Vertrauens bringen (sollte für deinen politischen Bezirk zuständig sein) und hinterlegen. Dann bekommst du eine Hinterlegungsbestätigung.
  • Du musst es mindestens 45 Tage (glaub ich, da bin ich mir jetzt nicht sicher) hinterlegen, bzw. innerhalb eines Jahres dann wieder in Betrieb nehmen.
  • Dazu benötigst du dann nur eine neue Versicherungsbestätigung und kannst damit (Lichtbildausweis wollen sie dann auch sehen) deine Kennzeichen und Zulassungsschein(e) abholen.
Wenn ich die Kennzeichen bei einer Zulassungsstelle meiner Versicherung hinterlege, benötige ich nicht mal mehr die Versicherungsbestätigung bei der Abholung, aber das ist möglicherweise von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Unsere sind auch Vollkaskoversichert und bei der Hinterlegung lass ich das dann auf "Garagenkasko" ändern. Man weiß ja nie! Augenrollen

Ich habe die Zahlen jetzt nicht vor mir, aber ich habe mir die letzten Jahre auch so um die € 120,-/Monat erspart.

[Bild: links_134243.jpg][Bild: rechts_506259.jpg]
#13

El Mariachi schrieb:Man kann die Kennzeichen auch "hinterlegen".

So hab ichs eh gemacht auch vorigen Winter und werde es auch jetzt so machen.

Aber Gratis wäre mir Neu glaub schon das die mir bei der Allianz was abgezogen haben letztes Jahr.
#14

Scarface0664 schrieb:Aber Gratis wäre mir Neu glaub schon das die mir bei der Allianz was abgezogen haben letztes Jahr.
Bei dem Verein sind wir auch. Mir wär jetzt nicht bewusst, dass die etwas verlangen wenn man das Taferl auf's Depot legt bzw. raus nimmt.
Ich brauch beim Taferl abholen auch keinen Wisch. Nur die Vollmacht der Besitzerin. Augenrollen
#15

Ich wollte ja übern Winter den MINI auch stilllegen - da er sich ja mit dem Opel das Kennzeichen teilt, müsste ich den MINI "ausgliedern" sprich auf ein anderes Kennzeichen umlegen welches dann hinterlegt wird - dafür wird aber nicht die volle Anmeldegebühr fällig, sondern lediglich die 18€ für die Kennzeichen die dann hinterlegt werden - und so ganz nebenbei nie aufs Auto kommen Pfeifen

Nur kommt jetzt das große ABER: Den MINI hab ich auf Teilkasko + Haftpflicht und zahl dafür knappe 500€ im Halbjahr - leg ich den jetzt übern Winter - sprich für 4/5 Monate (November-März) still, lass ihn aber gegen "Garagenrisiko" versichert, so zahlt sich das Ganze schon nimma wirklich aus - hab jetzt keine konkreten Zahlen mehr im Kopf aber mein Versicherungsvertreter hat mir davon abgeraten - auch weil der Leistungssprung von 75PS beim Opel zu 115PS beim MINI das Kraut ebenfalls nicht wirklich fett macht....

Das Hinterlegen der Taferln sollte eigentlich nix kosten - hab erst vorige Woche das Taferl von Papas Harley wieder hinterlegt - Taferl und Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle abgegeben, Bestätigung über die Hinterlegung mitgenommen, fertig - im Frühling geh ich damit wieder hin und hols mir wieder...und alle Jahre wieder das selbe Theater wegen der Vollmacht - dat Mopped ist auf Mum+Dad angemeldet, hab im Frühling dort ne Vollmacht hinterlegt, als ich das Taferl abgeliefert hab meinte sie, sie braucht ne Vollmacht - sag ich liegt doch bei euch auf, meint sie glatt ich muss ihr ne neue bringen, weil das ist ihr nicht zumutbar, dass sie sich die (von meinem Dad unbefristet ausgestellte und hinterlegte) Vollmacht ausm Akt raussucht Augenrollen

LG;
Manuel

Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt! Österreich
#16

Compuking schrieb:Was sagt ihr eigentlich zur Erhöhung der KFZ Steuer? Das Grenzt für mich ja an Wucher... der BMW kostet mich über 30% mehr...


Nettes Gefährt der Kia.

Ich hab noch gar nicht geschaut was unsere Karren mehr kosten. Auf jeden Fall geht's mir wieder mal wo hin, dass die Autofahrer dran glauben müssen. Motzen
#17

Joa... fährt sich ganz ok...

Dann schau mal nach

[Bild: Steueraenderung.jpg]

Gruß, Julian

LIZzy schrieb:Eigentlich brauche ich keine Wohnung, wenn die Garage Fußbodenheizung hat.
Proud member of "Team Fatal Racing"!
#18

Ich nehm mal an das ist pro Monat, oder?
#19

Ja. Aber ich finde eine Erhöhung um min. 24% schon richtig böse!

Gruß, Julian

LIZzy schrieb:Eigentlich brauche ich keine Wohnung, wenn die Garage Fußbodenheizung hat.
Proud member of "Team Fatal Racing"!
#20

Compuking schrieb:Joa... fährt sich ganz ok...

Dann schau mal nach

[Bild: Steueraenderung.jpg]

Confused

Woher hast du die Tabelle? Ich hab bislang nix konkretes gefunden, aber mich schon bei der Ankündigung der Erhöhungen für Autofahrer wieder grün und blau geärgert - für mich haben unsere Herren Volksvertreter jede Glaubwürdigkeit verloren - im Kuschelwahlkampf von Entlastungen reden und versprechen es wird keine neuen Steuern geben (gut, das habens abgesehen von der Sektsteuer auch eingehalten) - dafür schraubt man mal eben die bestehenden Steuern rauf...und mal wieder auf die Autofahrer losgehen, weil die können sich ja eh ned wehren - mich wunderts ja nur, dass die Autofahrerclubs und nicht zuletzt auch die Fahrzeughersteller nicht schon Sturm laufen - ist ja nicht so, dass es da nicht um jede Menge Kohle ginge - schaut mal nach um wieviel nach der neuen NOVA Regelung ein 911 Turbo teurer wird, da wird einem schlecht. Aber frei nach dem Motto "Sowas kaufen eh nur Leute die Geld haben, und die sollen blechen".


LG;
Manuel

PS: Hier der Link zum Gesetzesentwurf - die Berechnung der Motorbezogenen Steuer ist ja fast gar ned kompliziert...da wird die Motorleistung quasi zerlegt und verschiedenen Bereiche jeweils anders besteuert...die ersten 24KW sind Steuerfrei und dann gehts gestaffelt weiter....https://www.bmf.gv.at/steuern/BegEntw_Ge...1_2014.pdf

Hier der Wortlaut:
c) Abs. 3 Z 1 lit. b lautet:
„b) anderen Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,
ausgenommen bei Zugmaschinen und Motorkarren, je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt um 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt um 0,62 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt um 0,66 Euro
- und für die darüber hinausgehenden Kilowatt um 0,75 Euro,
mindestens um 6,20 Euro, bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und
Kombinationskraftwagen höchstens aber um 72 Euro. Für mit einem Fremdzündungsmotor
ausgestattete Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor dem 1. Jänner 1987
erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen wurden, erhöht sich die motorbezogene
Versicherungssteuer um 20%, sofern nicht nachgewiesen wird, dass das Kraftfahrzeug die
gemäß § 1d Abs. 1 Z 3 Kategorie A oder B der KDV 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der
34. Novelle, BGBl. Nr. 579/1991, vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhält.“

Auch nett...wer was Altes fährt soll auch blechen.

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