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jc 576 schrieb:Die Eintragung und Vermessung wurde in einer Werkstatt meines Vertrauens beauftragt, das Auto wurde extern vermessen und vom Prüfer persönlich von der Vermessung abgeholt und zurück in die Werkstatt gefahren, das war sozusagen die Prüf- und Probefahrt. Damit war dem Prüfer wohl klar, dass eine Vermessung durchgeführt wurde und für ihn war nach erfolgreicher Probefahrt alles ok, also grünes Licht für die Eintragung, die ja auch schon gemacht wurde.
Von Pfusch kann da nicht die Rede sein, den Beteiligten erschien es unter diesen Umständen einfach nicht notwendig, ein Protokoll auszudrucken. Was niemand wusste, war, dass ich es gern gehabt hätte und mit der Einstellung nicht so recht zufrieden bin.
Sorry für mich ist das Pfusch.Du als Kunde bezahlt für eine Leistung und dafür solltest du auch eine entsprechende Dokumentation erhalten.
Der Dienstleister muss sich im Fall einer Reklamation ebenfalls absichern um im Fall einer Reklamation durch den Kunden nachzuweisen das das Fahrwerk nach Herstellerangaben eingestellt wurde.
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Asali schrieb:In jedem Gutachten.
Irrtum!
In Gutachten steht, dass das Fahrwerk anschließend zu vermessen ist, was wohl jeder im eigenen Interesse ohnehin machen dürfte.
Es existiert aber nirgends (weder von Herstellern noch vom TÜV) eine Anweisung oder Auflage, dass das Messprotokoll zur Eintragung notwendig ist, wie Du es oben behauptet hast und nur das wollte ich klarstellen!
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chevini schrieb:Irrtum!
Und warum steht dann zB im H&R Gutachten unter Auflagen zur Abnahme, dass das Fahrzeug nach Umbau zu vermessen sei?
what's next?
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great_ape schrieb:Und warum steht dann zB im H&R Gutachten unter Auflagen zur Abnahme, dass das Fahrzeug nach Umbau zu vermessen sei?
Das habe ich oben geschrieben!
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Ja, aber wie möchtest Du ohne Protokoll die Vermessung nachweisen?
what's next?
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Alles eine Frage der glaubwürdigen Ausstrahlung.
Von mir wollte auch noch nie jemand das Meßprotokoll sehen.
Evtl. ist es ja auch von Bundesland, zu Bundesland unterschiedlich.
Da gibt es nämlich einige Unterschiede.
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great_ape schrieb:Ja, aber wie möchtest Du ohne Protokoll die Vermessung nachweisen?
Das ist genau der Punkt, man muss nichts nachweisen!
Ich kenne keinen Paragraphen o. Ä. (deshalb hatte ich danach gefragt), der dies fordert und musste bei meinen Eintragungen noch nie etwas vorlegen.
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Totolino schrieb:Alles eine Frage der glaubwürdigen Ausstrahlung.
Genau!
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Leute, bitte!
Ich bin zu meiner Stammwerkstatt gegangen, ich verstehe mich prächtig mit dem Inhaber und habe Vertrauen zu ihm und seiner Arbeit. Er bedient mich gern, hat Spaß an seiner Arbeit und er kümmert sich gut um meine Autos.
Er arbeitet seit Jahren mit einem Prüfer zusammen, zu dem er Vertrauen hat und lässt alle Fahrzeuge seit Jahren im gleichen Betrieb vermessen und das nicht ohne Grund. Das wiederum weiß auch der Prüfer, der ja mein Fahrzeug auch noch selbst mit vom Vermessen abgeholt hat. Wozu sollte dann das Protokoll dienen?
Die meisten seiner Kunden legen keinen Wert auf dieses Stück Papier, dass ich da anders bin hab ich ihm vorher nicht gesagt. Auf meine Frage nach dem Vermessungsprotokoll hat er mir das auch so erklärt und mir von sich aus angeboten, mir das Protokoll nachträglich vom vermessenden Betrieb ausdrucken zu lassen. Nun können die das aber nicht im Nachhinein, daher hat er mir angeboten, mein Fahrzeug dort erneut vermessen zu lassen, damit ich mein Protokoll bekomme. Ohne dass für mich dadurch erneute Kosten entstehen.
Es ist also alles vollkommen ok und auch eine Reklamation ist überhaupt kein Problem, auch ohne vorhandenes Protokoll.
Dass die Werte vor der Vermessung nun futsch sind ist zwar ärgerlich, aber die können ja eigentlich auch so nicht ok gewesen sein, sonst hätte man ja nichts verstellen müssen. Sie wären für eine erneute Einstellung nach meinen Bedürfnissen zwar hilfreich gewesen, aber sie sind eben nicht mehr nachvollziehbar.
Werkstätten und ihre Arbeit sind Vertrauenssache, wer von euch ist bitte noch nicht mit einer oder mehreren Werkstätten auf's Maul gefallen wegen schlechter Arbeit, unnötigen oder überteuerten Reparaturen, usw?
Meine Werkstatt importiert selbst seltene und exotische Oldtimer, meist Sportwagen und baut diese mit viel Liebe wieder auf, da ist eine Achsvermessung an der Tagesordnung und noch mit die kleinste Übung. Und auch der Prüfer muss sich dort 2x die Woche mit ganz anderen Dingen beschäftigen. Die beiden vertrauen sich und ich vertraue aus gutem Grund meiner Werkstatt, dort wird weder gepfuscht noch abgezockt.
So, nun bitte back to topic. Hier wird nur rumgezankt, aber auf die Frage nach den Einstellwerten vom R55 habe ich hier leider noch keine vernünftige Antwort bekommen.
Also nochmal, hat jemand die Werte für den R55 Cooper S und den R55 JCW parat und könnte diese hier posten? Ich würde sie gern vor der nächsten Vermessung haben, um sie mal miteinander zu vergleichen und um meine Wünsche besser mit meiner Werkstatt absprechen zu können.
@ Clubbi123: Hast du schon mal auf dein Vermessungsprotokoll geschaut wg. der Vorgaben für den JCW?
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Hallo,
Nein, stehen leider keine sollwerte drauf. Ich denke die wird auch nur eine BMW Werkstatt haben und ob die diese rausgeben?
Mfz
Alexander
Seit 28.12.2010 stolzer JCW Clubbi fahrer
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