15.04.2016, 11:55
Liebi schrieb:Weil das Amt der OÖ Landesregierung, KFZ Prüfstelle Angst vor Gewindefahrwerken hat. Bis vor kurzem hassten sie Tieferlegungen im allgemeinen noch. Seit neuestem trauen sie sich wieder Tieferlegungen mittels Federn abzunehmen. Aber nur in Verbindung mit Serienbereifung und Originalfelgen. Hast du Tieferlegung und z.B. OZ Felgen schicken sie dich schon wieder zum Zivilgutachter. Und sie typisieren die Tieferlegung nur auf 11cm. Der Zivilgutachter auf 9,5 im unbeladenen und 8 im beladenen Zustand.....
Weiß der Geier warum das so ist. Auf jeden Fall ists so und geht leider nicht anders. Und ja, das ist ein KW V1 für den R50/52/53 inklusive Gutachten. Aber ja.....in dieses Gutachten werden die genauen Maße eingetragen und damit wird dann das Gutachten vom Zivilgutachter erstellt und DANN werden vom Land die Papiere berichtigt. DIE sehen mein Auto GAR nicht. Ich bin ja schon froh dass "nur" noch ein Protokoll der Spurvermessung und eine Bestätigung über die Einstellung der Scheinwerfer verlangt wird und KEINE Einbaubestätigung einer Werkstatt (gab es auch mal - da war nix mit Fahrwerk selber einbauen) und dass das Gewinde NICHT mehr verplombt und damit kaputtgemacht wird. DAS war nämlich auch mal Bedingung für die Eintragung eines Gewindefahrwerks....
LG;
Manuel
Ok alles klar, danke für die Erklärung
Ich nehm dann lieber nur H&R Federn..