MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: TD RÄDER BESCHÄDIGT GELIEFERT
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Watt iss`n Datt für`n A..... Der hatse doch wirklich nicht alle aufm Zaun. Ach, die verdienen soviel, die haben das nicht nötigHead Scratch Mach dich auf ne Klage gefasst, ohne Anwalt geht da nix. Zumal du hast 14 Tage Rückgaberecht, knall denen die Dinger vor die Füße. Vieleicht sollte man so ein Verhalten mal an anderer Stelle meldenBöse!
Hallo Smile

Etwas verstehe ich nicht ganz: Wenn die Felgen ja bereits beim ersten Auspacken beschädigt waren, wieso hast du die dann montieren lassen? Meiner Meinung nach sind die jetzt "unschuldig" und es bleibt am Reifenmonteur hängen, egal wie viele Zeugen da waren Wink
Der Schreiber von TD hat somit eigentlich Recht. Es steht sicher auch in den AGBs, dass bei einer Lieferung diese sofort überprüft werden muss um einen Schaden festzustellen --> Transportfirma haftet dann für die Schäden. Wird das nicht gemacht, gilt die Ware als einwandfrei und akzeptiert (ausser sie hat nicht direkt sichtbare Schäden wie massive Unwucht etc)

Anders sieht es aus, wenn du Fotos hast, noch bevor du die Dinger angefasst hast --> Der Zeitpunkt, als du nur die Verpackung aufgemacht hast.

Viele Grüsse und viel Glück

Richi

EDIT: Hab's gefunden: In deren AGB stehts unter Punkt 5, dass bei Übergabe an das Transportunternehmen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.
ich glaube nicht das er sie motniert hat... die kamen ja fertig mit reifen an...und so wie ich das verstanden habe stehen die jetzt bei ihm zuhause...kann mich aber auch irren...
koenigcooper schrieb:ich glaube nicht das er sie motniert hat... die kamen ja fertig mit reifen an...und so wie ich das verstanden habe stehen die jetzt bei ihm zuhause...kann mich aber auch irren...
Hab das auch so verstandenAugenrollen
So habe ich es auch verstandenMr. Orange
mini S 230 schrieb:So habe ich es auch verstandenMr. Orange
Drei dumme ein GedankenDevil! Pfeiff *duckundweg*
winterson schrieb:Drei dumme ein GedankenDevil! Pfeiff *duckundweg*
...und ich bin der Anführer... ist das jetzt gut oder nicht Head Scratch ...auf jedenfall ist es schade um die eigentlich sehr schönen TD Felgen...
SirRichi schrieb:Hallo Smile
Etwas verstehe ich nicht ganz: Wenn die Felgen ja bereits beim ersten Auspacken beschädigt waren, wieso hast du die dann montieren lassen? Meiner Meinung nach sind die jetzt "unschuldig" und es bleibt am Reifenmonteur hängen, egal wie viele Zeugen da waren Wink

Viele Grüsse und viel Glück
Richi
EDIT: Hab's gefunden: In deren AGB stehts unter Punkt 5, dass bei Übergabe an das Transportunternehmen das Versandrisiko auf den Käufer übergeht.


ICH HAB DIE SCH......TEILE ALS KOMPLETTSATZ BEI TD GEORDERT
RÄDER(ALU`S) + REIFEN und die wurden von Fa T-D aufgezogen & dann versendet ,,,,Motzen Motzen Motzen
.... sollte ich mal mit so etwa 120 (mindestens) HSV-Fan´s Peitsche Peitsche Peitsche Peitsche Peitsche Peitsche am 4.3. bei ihm auflaufen ........
( zumal ich ihm sogar noch angeboten habe die räder dann mitzunehmen damit er dann keine portokosten hätte)
Ich kann ja keine Rechtsberatung geben... aber ich weiss auch nicht, wo der Kerl bei TD denn sein Problem hat?

Zitat:5. Versendung
5.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht
die Gefahr auf den Käufer über.
...
5.3 Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluß jeder Haftung unserer
Wahl überlassen. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer.

Du hast Ware erhalten, die keinen äusserlichen (also am Paket) Mangel aufweist. Die Verpackung war bei Erhalt in Ordnung, somit kannst du dem Spediteur auch keinen Mangel anzeigen.

Desweiteren ist die Verpackung bei TD ja scheinbar nen Drama:

Zitat:4. Verpackung
Verpackung wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Statt dessen könne wir - unter Berechnung von
Benutzungsgebühren und besonderen Pfandgeldern - Rückgabe der Verpackung verlangen.

Das bestätigt doch nur, daß es nicht dein Problem sein kann, wenn TD nicht ordentlich verpackt.

Zitat:12. Mängel der Ware
Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden
Vorschriften Gewähr:
12.1 Mängel der Ware sind uns gemäß §377 HGB unverzüglich anzuzeigen. Mangelhafte Ware nehmen wir
zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie. Statt dessen sich wir berechtigt, in geeigneten Fällen den
Minderwert gutzuschreiben oder nachzubessern.Kosten der Rücksendung mangelhafter Waren werden von
uns nur dann übernommen, wenn wir die Rücksendung schriftlich angeordnet haben.

Kennt er seine eigenen AGB eigentlich? Scheinbar nicht.

Unabhängig von den AGB greift glaube ich, ohne das er es ausschliessen könnte, das Fernabsatzgesetz. Darin werden dem Käufer unter anderem zwei Wochen Rückgaberecht ohne Nennung von Gründen eingeräumt.

Vielleicht sollten wir gegenüber TD mal ne Einkaugsgemeinschaft bilden, fahren ja genug Leute mit deren Felgen rum, dann überlegen die sich evtl. mal ob es geschickt ist sich auf so ein Niveau zu begeben.
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