Wow!
Scharfes Teil! Viel Spaß damit! Und schön, dass du deinem tollen R50 treu bleibst - den ich optisch immer noch TOP finde!
LG;
Oh Gott Maurice
Dass ist ja ein MONSTER
Ich hätte ja schon mit einem gut modifizierten MINI gerechnet, aber mit so einer Rennschüssel niemals
Alleine der Auspuff sieht ja schon nach brutalster Waffe aus.
Du musst unbedingt mal ein Indoor- und Outdoorvideo machen
.
Auf jeden Fall ein ekliges Geschoss
Glückwunsch
Glückwunsch auch von mir > brutales Teil
WOW!! Eben erst gesehen dein neues Teil! Ist ja brutal. Ok die Farbe ist nicht meins, aber das ist bei so einem Teil ja fast zweitrangig
Hammerteil! Ich hoffe ich sehe ihne irgendwann mal im Saar-Pfalz-Kreis in action
Endlich jemand der die ständige Streitfrage klären kann: wie gut bekommt ein Mini(Frontkratzer) die 270 ps und 360nM auf den Asphalt?
Will hier mit Sicherheit keine Pferde scheu machen, aber da wäre ich mir nicht GANZ so sicher!
Zitat:Jegliches Sonderzubehör ist offiziell für die Straße eingetragen und dürfte uns somit keine Probleme bereiten
Im Powerminis Forum haben sie Ollis MINI am Ring die Weiterfahrt verboten, obwohl ALLES regelkonform TÜV eingetragen ist.
Ziemlich bescheuerte Gesetzeslage....
Korrekt,
Der Olli musste seinen MINI per Hänger nach Hause bringen(lassen).
Stichwort: Gefälligkeitsgutachten!
Ganz ganz böse Sache, denn als Kunde denkt man: Alles TÜV eingetragen=alles OK! Dem ist aber leider nicht so...bzw ist dort nun ein Rechtsstreit im Gange(!?).
Jupp das geht wohl vor Gericht.
Sachlage ist so:
Der Fahrzeughalter ist laut Gesetz zu jedem Zeitpunkt dafür verantwortlich dass sein Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht!
Der TÜV Prüfer ist nicht haftbarmachbar für seine Eintragungen (zumindest ist er so nicht für die daraus resultierende Übertretung des Fahrzeughalters verantwortlich).
Im Klartext verlangt das Gesetz von einem über alle Bestimmungen wie ein geprüfter Dip. Ing informiert zu sein, man muss immer alles wissen. ABER, das reicht natürlich nicht, man muss natürlich trotzdem alles eintragen lassen.
Eine erfolgreiche Eintragung schütz einen aber nicht vor "Untersagnung der Weiterfahrt", und das aus zwei Gründen:
1.Der Beamte kann annehmen dass es eine so genannte Gefälligkeitseintragung war, das ist aber vor Gericht dann aber sehr schwer zubeweisen, da sind die Beamten vorsichtiger geworden
2. Gefahr im Verzug. Also Gefahr für andere Straßenverkehrsteilnehmer....
Was in jedem Fall erteilt werden kann ist eine Mängelkarte, mit der man dann bei erfolgreicher Weiterfahrt binnen 7 Tagen wieder zum TÜV muss.
Man sieht in Deutschland ist man immer der Gearschte....