Naja, will nicht sagen das die mir nicht gefallen, aber der Preis schreckt mich doch extrem ab da meine akutellen LED TFL für damals (150,00€) wirklich bis heute 1a arbeiten!
Hallo,
Was für eine haste denn für 150euro?
Alex
..und ich dachte das neue TFL-Thema würde nur beim R60 diskutiert und hatte eben dort ein Feedback gegeben. OK, hier wurde ein alter Threat wieder aktiviert bzw. fortgesetzt.
Meine "alten" TFLs funktionieren wie bei Joe ohne Probleme, aber eleganter sehen die BMW-TFLs schon aus. Mich wundert es warum bei einem neuen Mini (z.B. Paceman) diese nicht direkt schon angeboten werden?!?
Aber ein anderer Punkt interessiert mich eher:
Hat jemand eine Ahnung ob das neue TFL-Paket ohne Zusatzkabelstrang auskommt oder muss hier wie bei der "alten" Lösung ein Zusatzkabel eingezogen werden??
Hallo zusammen,
wegen der Thematik, daß "nur" der obere Teil als Stand und Positionslicht leuchtet habe ich nachgefragt:
Der Grund ist, daß nur der obere Teil leuchten darf, sonst werden gesetzliche Vorgaben bezüglich der Höhe der Leuchten nicht mehr erreicht!
Gruß Mirko
HiFi-Mirko schrieb:Hallo zusammen,
wegen der Thematik, daß "nur" der obere Teil als Stand und Positionslicht leuchtet habe ich nachgefragt:
Der Grund ist, daß nur der obere Teil leuchten darf, sonst werden gesetzliche Vorgaben bezüglich der Höhe der Leuchten nicht mehr erreicht!
Gruß Mirko
ist doch bei den jetzigen Nebel & Standlicht/Positionsleuchten nichts anders, da leuchtet doch auch nur das obere Drittel.
Das hatte zuvor auch niemanden gestört.
Klar, nur leider auch nicht zulässig...
Mr. Schillie schrieb:ist doch bei den jetzigen Nebel & Standlicht/Positionsleuchten nichts anders, da leuchtet doch auch nur das obere Drittel.
Das hatte zuvor auch niemanden gestört.
Naja, hier sollte angemerkt werden, dass bei der früheren Technik (nur ein Lämpchen) vermieden werden sollte, dass eine gewisse Tiefe nicht unterschritten wird und somit der Gegenverkehr das Lämpchen noch früh genug sehen kann. Mit der TFL-Technik die beispielsweise kreisrund um den Nebler plaziert ist wird die Mindesthöhe für ein Teil des Lichtkegels unterschritten, da aber der andere Teil hinausragt ist das kein Problem. Zulassung wird erteilt. Eigentlich ist die kreisrunde TFL-Technik noch wesentlich sicherer in Bezug auf gesehen werden, denn darum geht es nur bei dem Stand-/Positionslicht. Ich sehe die Drittel-Beleuchtung eher als Alleinstellungs-Merkmal und Copy Right und weniger als "gesetzlich" so vorgegeben.