MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: MINI Cooper S mit 184 PS - JCW Tuning Kit
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benoe schrieb:Nur ehrlich gesagt steht bei mir beim Geschwindigkeitsindex min. V, also Reifen bis 240 km/h, warum steht bei dir ein "W"?? Das bedeutet ja du musst mindestens Reifen bis 270 Km/h drauf haben, na viel Spass beim Winterreifen suchen eek!
Ein wenig OT, aber ich kann's mir echt nicht verkneifen: Jetzt rate mal, was für Winterreifen auf einem Audi R8 oder einer Corvette C6 gefahren werden und warum es die netten Kleberchen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit bei montierten Winterreifen gibt Zwinkern
Hat denn jemand das Teilegutachten vorliegen und könnte mir die paar Seiten als PDF oder ähnlichem zukommen lassen. Winke 02

Wird ja wohl auch in meinem Falle das mit der Nummer 10-00443-CP-GBM-00 sein.

Nachdem ich gestern von meinem Freundlichen diese etwas dubiose Antwort erhalten habe, möchte ich lieber auf Nummer sicher gehen, irgendwie ist das Vertrauen in die Kompetenz dort im Moment auf ein Minimum gesunken. Und ich hab auch keine Lust aufs Viertelfinale heute Abend so total unentspannt! Lol Was ich der Frau erzählen soll, wenn wir am Wochenende nicht wie versprochen los fahren, will ich mir gar nicht erst ausmalen!
benoe schrieb:Genauso wie bei Kralli ist es bei mir auch, hab den Wisch auch, wurde vom Küs abgenommen!

Nur ehrlich gesagt steht bei mir beim Geschwindigkeitsindex min. V, also Reifen bis 240 km/h, warum steht bei dir ein "W"?? Das bedeutet ja du musst mindestens Reifen bis 270 Km/h drauf haben, na viel Spass beim Winterreifen suchen eek!

Und Höchstgeschwindigkeit steht bei mir 235 km/h,die 237 waren glaub ich auch etwas hoch gegriffgen Lol

Jedenfalls muss eine Änderungsabnahme gemacht werden Anatol ohne erlischt die Betriebserlaubnis, weil die Werte im Fahrzeugschein nicht mehr stimmen!
Der Wisch reicht übrigens, in die Papiere kannst du es eintragen lassen, musst aber nicht!



Und genau diese Aussage ist falsch : Das Kit muss und wird definitiv in die Papiere eingetragen .mein freundlicher hat es direkt mit gemacht. Ist der einfachste weg.
Und ja, es gibt immer eine Bescheinigung seitens BMW/Mini zu jedem Kit mit. Extra in einem roten großen Umschlag auf dem "Achtung , wichtige Dokumente " steht.
Mit dieser Bescheinigung erstellt, in meinem fall, die Dekra , eine sogenannte Änderungsabnahme nach Paragraph 19(3) StVZO.

Und dort steht unmissverständlich drin: eine Berichtigung der FZ- Papiere ist unverzüglich erforderlich .

Mit dieser Änderungsabnahme ist mein freundlicher zum strassenverkehrsamt und schwups, schon steht's in den Papieren .


Also noch mal: Eintragung in die Papiere ist Pflicht !!!!
AndreasS schrieb:Und genau diese Aussage ist falsch : Das Kit muss und wird definitiv in die Papiere eingetragen .mein freundlicher hat es direkt mit gemacht. Ist der einfachste weg.
Und ja, es gibt immer eine Bescheinigung seitens BMW/Mini zu jedem Kit mit. Extra in einem roten großen Umschlag auf dem "Achtung , wichtige Dokumente " steht.
Mit dieser Bescheinigung erstellt, in meinem fall, die Dekra , eine sogenannte Änderungsabnahme nach Paragraph 19(3) StVZO.

Und dort steht unmissverständlich drin: eine Berichtigung der FZ- Papiere ist unverzüglich erforderlich .

Mit dieser Änderungsabnahme ist mein freundlicher zum strassenverkehrsamt und schwups, schon steht's in den Papieren .


Also noch mal: Eintragung in die Papiere ist Pflicht !!!!


Dieser Aussage muss ich energisch widersprechen! Peitsche

Am Ende meines offiziellen Papiers über die Änderungsabnahme von der DEKRA stehen folgende Sätze:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den Fahrzeugpapieren zu befassen hat."

Änderungsabnahme ja, sofortige Eintragung nein.
Korrekt!
Ihr energischen Widersprecher KlatschenKlatschenKlatschen.....energisch find ich gut! Zwinkern

So, zum Thema:

Mein Teilegutachten trägt die Nr. 10-00443-CP-GBM-02

In diesem, ich wiederhole, ich diesem Gutachten steht:

Hinweis für den Fahrzeughalter:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die Gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und besätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Mitführen von Dokumenten:

Nach erfolgreicher Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.


So, noch Fragen? Keine finde ich!

Der einzige Punkt könnte jedoch sein, dass es verschiedene Gutachten über das Kit gibt. Also, schaut in das Gutachten und alle Fragen erübrigen sich.

Trotzdem sollte man nicht vergessen, seine Versicherung über die Änderung zu informieren. So oder so!
Der entscheidende Punkt ist:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.

Wenn also in der Änderungsabnahme, die ja obligatorisch ist wie wir nun wissen, steht, dass der Fahrzeughalter die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch später durchführen kann, braucht man also nicht zur Zulassungsstelle zu rennen.

Isch abe fertig! Zwinkern
Kralli schrieb:Der entscheidende Punkt ist:

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.

Wenn also in der Änderungsabnahme, die ja obligatorisch ist wie wir nun wissen, steht, dass der Fahrzeughalter die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch später durchführen kann, braucht man also nicht zur Zulassungsstelle zu rennen.

Isch abe fertig! Zwinkern

Wir haben festgestellt, es gibt verschiedene Teilegutachten! Welche Nummer trägt denn Dein Gutachten?
Thomas ich geb dir den dafür in dreifacher Ausführung TopTopTop

Genau das deckt sich mit den Aussagen meines Bekannten und meines Sonne, also ist richtig was ich gesagt habe Zwinkern

HouseJo da hättest dir die 45 € wirklich sparen können Confused
benoe schrieb:Thomas ich geb dir den dafür in dreifacher Ausführung TopTopTop

Genau das deckt sich mit den Aussagen meines Bekannten und meines Sonne, also ist richtig was ich gesagt habe Zwinkern

HouseJo da hättest dir die 45 € wirklich sparen können Confused

Hi Ben,Winke 02

welchen ESD fährst Du denn in Verbindung mit dem Kit?